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Sterklassen 3 und 6 für Abfindung tauschen

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    Sterklassen 3 und 6 für Abfindung tauschen

    Hallo, ich bin zum ersten Mal in diesem Forum und habe eine Frage, die ich in Eigenrecherche nicht beantwortet bekomme. Im Sommer erhalte eine Abfindungszahlung aus Insolvenzmasse, die höher ist, als mein derzeitiges Einkommen. Kann ich für den Auszahlungsmonat die Steuerklassen tauschen? Das heißt, die Abfindung mit Klasse 3 und Gehalt mit Klasse 6 besteuern lassen, im Monat danach mit dem Gehalt wieder in die Klasse 3 wechseln. Wenn ja, wie mache ich das?
    Danke schon mal für eure Antworten
    Viele Grüße

    #2
    Das muss der Arbeitgeber machen, der jetzt nicht Hauptarbeitgeber ist. Und der andere dann zurück. Ob der Aufwand lohnt, ist aber fraglich. Am Ende des Jahres bei der Steuererklärung gleicht sich ohnehin alles aus. Außerdem wird die ermäßigte Besteuerung für Abfindungen nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren, sondern auch erst in der Steuererklärung berücksichtigt.

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      #3
      Dem möchte ich mich ausdrücklich anschließen.

      Ja, die Inso.-verwalter kann dich in einem Hauptarbeitsverhältnis anmelden. Dadurch wird dein eigentlichen Hauptarbeitgeber überschrieben und bekommt 6. Der müsste dann, einen Monat später, das Nebenarbeitsverhältnis mit 6 abmelden und dann wieder in einer Hauptarbeitsverhältnis anmelden. Nach meiner Erfahrung geht das (auf der einen oder anderen Seite) meist schief.

      Da du aufgrund der zeitweisen Steuerklasse 6 sowieso nicht an einer Steuererklärung vorbei kommst, ist es am Ende sowieso das selbe. Wenn du also nicht zwingend auf den "vorübergehenden" geringeren Steuerabzug der Insolvenzsache angewiesen bist, würde ich davon abraten.
      Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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