Ich wohne als deutscher Rentner seit 1998 in Belgien. Jedes Jahr muss ich eine Bescheinigung EU/EWR der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuererklärung beim deutschen Finanzamt vorlegen. Ich selbst habe keine Einkünfte in Belgien. Meine Ehefrau erhält jedoch eine Altersrente vom niederlädischen Staat (sog. AOW), die auch in Belgien der Besteuerung unterliegt.
Muss ich diese Rente in der Bescheinigung EU/EWR in den Zeilen 11 bis 15 angeben?
Muss ich diese Rente in der Bescheinigung EU/EWR in den Zeilen 11 bis 15 angeben?

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