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Leistungen für Verhinderungspflege eintragen

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    Leistungen für Verhinderungspflege eintragen

    Hallo, wo trage ich (Rentner) Leistungen aus der Verhinderungspflege in Mein ELSTER ein?
    Mit schönem Gruß und vielen Dank
    MMesser

    #2
    Hast du Leistungen erhalten und wenn ja, von wem ? Oder geht es um etwas anderes ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Tante Google sagt:
      Steuerfrei nach § 3 Nr. 36 EstG sind:
      • Einnahmen für Leistungen zur Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB), wenn diese Leistungen von Angehörigen des Pflegebedürftigen oder von anderen Personen, die damit eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Abs. 2 gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen, erbracht werden.
      • Damit Verhinderungspflege steuerfrei ist, muss diese von Angehörigen des Pflegebedürftigen ausgeübt werden oder von Personen, die damit eine sittliche Pflicht gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen.
      Das Verhinderungsgeld wäre in so einem Fall ggf. als steuerfreie Einnahme zu erklären um Rückfragen vorzubeugen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        Danke euch, tatsächlich musste ich noch einmal über den Tatbestand nachdenken und korrigieren: Meine zu pflegende Schwiegermutter erhält direkt von der Krankenkasse das Geld für die Verhinderungspflege (wenn ich verhindert bin) und gibt es an die Person, die vertretungsweise die Pflege übernommen hat. Steuerlich bin ich also raus, aber die Frage für die vertretende Person bleibt die gleiche: muss das steuerfreie Entgelt angegeben werden, und wenn Ja, wo genau bei ELSTER?
        Mit schönem Gruß und vielen Dank
        MMesser

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          #5
          Ich würde in Mein ELSTER unter den „Sonstigen Leistungen“ oder „Pflegeleistungen“ nachschauen. Dort kann man in der Regel die Zahlungen aus der Verhinderungspflege als Einnahme oder Erstattung eintragen. Wichtig ist, dass du die Belege bereit hast, falls das Finanzamt nachfragt.

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            #6
            # 5, # 3: Gem. nachstehendem Beitrag ist Pflegegeld, darm handelt es sich hier, unter den in # 3 genannten Bedingungen weder steuerpflichtig noch in der ESt-Erklärung einzutragen.

            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              ... noch in der ESt-Erklärung einzutragen.​
              Da gehen die Meinungen allerdings auseinander. Vielfach wird empfohlen, die steuerfreie Aufwandsentschädigung in Zeile 19 der Anlage N

              ( Seite 4) anzugeben, es gibt auch andere Vorschläge zur Erfassung. Ich persönlich würde dazu raten, Angaben zu machen, wobei die Hilfe

              nicht unbedingt für die Zeile 19 spricht, als Arbeitnehmer erhält man die Entschädigung ja eigentlich nicht.
              Zuletzt geändert von Charlie24; Gestern, 19:49. Grund: ergänzt
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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