Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Günstigerprüfung von Riesterbeiträgen/Zulagen bei Zusammenveranlagung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Günstigerprüfung von Riesterbeiträgen/Zulagen bei Zusammenveranlagung

    Hallo, meine Frau und ich haben ein gemeinsames Kind, sind zusammen veranlagt und beide unmittelbar zulagenberechtigt.

    Ich habe 1925€ in meinen Riestervertrag eingezahlt und erhalte die Grundzulage in Höhe von 175€, meine Frau hat den Sockelbetrag in Höhe von 60 in ihren Riestervertrag eingezahlt und erhält dadurch eine Zulage iHv insgesamt 475€ (175€ Grundzulage + 300€ Kinderzulage).

    Insgesamt werden wir durch den Sonderausgabenabzug (SAA) steuerlich besser gestellt, allerdings würde ohne Berücksichtigung der Zulagen aus dem Riestervertrag meiner Frau beim SAA die Steuerersparnis noch höher ausfallen.

    Jetzt wird immer von Günstigerprüfung gesprochen, allerdings kann ich nicht erkennen, ob damit auch gemeint ist, dass das FA bei Zusammenveranlagung die Günstigerprüfung für jede Person getrennt vornimmt mit dem Ergebnis, dass sie bei mir die Beiträge/Zulage iHv 2100€ beim SAA berücksichtigen und für meine Frau die Beiträge/Zulagen iHv 535€ NICHT beim SAA berücksichtigen.

    Kann mir hierzu jemand weiterhelfen? Und im Falle, dass die Günstigerprüfung nur gesamthaft erfolgt: Wäre es eine Möglichkeit, dass wir in Anlage AV die Berücksichtigung des Riester-Vertrags meiner Ehefrau bei SAA explizit ausschließen, falls ja, gilt dieser Ausschluss dann nur für das eine Veranlagungsjahr oder für eh und je?

    Danke für die Mithilfe und Unterstützung und schöne Grüße​

    #2
    Euer Fall dürfte in § 10a Abs. 3 letzter Satz EStG geregelt sein, für steuerliche Beratung ist das Forum hier nicht gedacht.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Nein, das kann man sich nicht aussuchen. Bei § 10a EstG gilt für Ehegatten ganz oder gar nicht.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Nein, das kann man sich nicht aussuchen. Bei § 10a EstG gilt für Ehegatten ganz oder gar nicht.
        Sei nicht so streng!

        Mein Sohn und seine Frau wählen bereits seit Jahren die getrennte Veranlagung, weil sich infolge der bei der Ehefrau beantragten Kinderzulagen, sein Förderhöchstbetrag steuerlich voll auswirkt.

        Dies ist aber nur möglich, weil seine Ehefrau unmittelbar zulageberechtigt ist.

        Zuletzt geändert von Trekker; 30.01.2026, 10:12.

        Kommentar


          #5
          Trekker Das ist ein schöne Antwort, sie passt nur nicht zur Frage
          Es ging um Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich § 10a EStG bei einer Zusammenveranlagung.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Trekker Das ist ein schöne Antwort, sie passt nur nicht zur Frage
            Es ging um Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich § 10a EStG bei einer Zusammenveranlagung.
            Da die Antwort auch von anderen Betroffenen gelesen wird und ich keine individuelle Steuerberatung machen will, passt sie sehr wohl. Außerdem ist es doch eine ausgesprochen interessante Gestaltungsmöglichkeit.

            Kommentar


              #7
              Außerdem ist es doch eine ausgesprochen interessante Gestaltungsmöglichkeit.
              Die Einzelveranlagung von Ehegatten ist steuerlich nur selten die bessere Wahl, unser Splittingvorteil liegt z. B. bei fast 5.000,00 €.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Die Abzugsmöglichkeiten der Beiträge nach § 10a EStG ist gedeckelt auf 2.100 € + Zulageanspruch. Diese wirken sich steuermindernd nur in Höhe des persönlichen Steuersatzes aus abzüglich des Zulagenanspruches welcher in diesen Fällen der festgesetzten Steuer hinzugerechnet wird.

                Der steuerliche Vorteil dürfte daher im Regelfall nicht so hoch ausfallen, dass sich nur hierfür eine Einzelveranlagung rechnet. Ist aber auch alles kein Thema dieses Forums
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Die Einzelveranlagung von Ehegatten ist steuerlich nur selten die bessere Wahl, unser Splittingvorteil liegt z. B. bei fast 5.000,00 €.
                  Nicht alle haben so ein hohes Einkommen wie Deine Familie​!

                  Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                  Die Abzugsmöglichkeiten der Beiträge nach § 10a EStG ist gedeckelt auf 2.100 € + Zulageanspruch.
                  Richtig: 2.100 € incl. Zulagen.

                  Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                  Diese wirken sich steuermindernd nur in Höhe des persönlichen Steuersatzes aus abzüglich des Zulagenanspruches welcher in diesen Fällen der festgesetzten Steuer hinzugerechnet wird.
                  Nur der Zulagenanspruch des Besserverdienenden wird von der steuerlichen Vergünstigung abgezogen. Der geringer verdienende Ehepartner kassiert die vollen Zulagen für sich und die Kinder.

                  Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                  Der steuerliche Vorteil dürfte daher im Regelfall nicht so hoch ausfallen, dass sich nur hierfür eine Einzelveranlagung rechnet.
                  Bei meinem Sohn sind das schon einige Hunderter und nur deshalb ist bei ihm die getrennte Veranlagung interessant.
                  Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                  Ist aber auch alles kein Thema dieses Forums
                  Und trotzdem passend und interessant.

                  Kommentar


                    #10
                    unser Splittingvorteil liegt z. B. bei fast 5.000,00 €.​
                    Na dann kannst du ja gar nicht anders!

                    Gruß - Hans

                    Kommentar


                      #11
                      Na dann kannst du ja gar nicht anders!
                      Solange uns das Ehegattensplitting noch erhalten bleibt, muss ich über die Veranlagungsart nicht ernsthaft nachdenken.

                      In unserer Generation war die Rollenverteilung zwischen Mann und Frau noch etwas anders, nicht, weil das so toll gewesen wäre,

                      sondern weil meine Frau mangels Betreuungsangebot für unsere Kinder diese selbst betreuen musste, noch dazu, als die einzige Oma

                      bereits ausgebucht war. Inzwischen ist es, was die Betreuungsangebote angeht, auch bei uns am Land deutlich besser geworden,

                      aber in den 80-iger Jahren waren wir schon froh, wenn unser Kindergarten unsere Kinder ab 4 Jahren dreieinhalb Stunden am

                      Vormittag betreut hat. Mehr war damals nicht möglich. Also habe ich mich angestrengt, immer genug zu verdienen, um uns

                      allen auch mit nur einem Einkommen einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen. Das macht sich heute auch bei

                      den Alterseinkünften positiv bemerkbar, wobei unsere Riesterrenten wirklich kaum dazu beitragen. Riesterverträge waren kein

                      kluger Deal, aber das weiß ich seit mehr als 10 Jahren und habe mich inzwischen damit abgefunden.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Also habe ich mich angestrengt, immer genug zu verdienen
                        Es reicht ja nicht, eine gute Position zu erreichen, man muß sie ja ausfüllen und gegebenenfalls auch sichern.
                        Das bedeutet ständig am Ball zu bleiben, sich fort- und weiterzubilden, eben sich anzustrengen!
                        Aussagen wie >nicht jeder verdient so gut wie du<, berücksichtigen eine Lebensleistung wie deine wenig bis gar nicht.
                        Da hatte man halt noch andere Werte - heute haben viele ein Hängemattensyndrom - Staat mach mal !!!


                        Gruß - Hans

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
                          Na dann kannst du ja gar nicht anders!
                          Als Rentner ist er ohnehin nicht mehr zulagenberechtigt.​

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Solange uns das Ehegattensplitting noch erhalten bleibt, muss ich über die Veranlagungsart nicht ernsthaft nachdenken.

                          In unserer Generation war die Rollenverteilung zwischen Mann und Frau noch etwas anders, nicht, weil das so toll gewesen wäre,

                          sondern weil meine Frau mangels Betreuungsangebot für unsere Kinder diese selbst betreuen musste, noch dazu, als die einzige Oma

                          bereits ausgebucht war. Inzwischen ist es, was die Betreuungsangebote angeht, auch bei uns am Land deutlich besser geworden,

                          aber in den 80-iger Jahren waren wir schon froh, wenn unser Kindergarten unsere Kinder ab 4 Jahren dreieinhalb Stunden am

                          Vormittag betreut hat. Mehr war damals nicht möglich. Also habe ich mich angestrengt, immer genug zu verdienen, um uns

                          allen auch mit nur einem Einkommen einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen. Das macht sich heute auch bei

                          den Alterseinkünften positiv bemerkbar, wobei unsere Riesterrenten wirklich kaum dazu beitragen. Riesterverträge waren kein
                          kluger Deal, aber das weiß ich seit mehr als 10 Jahren und habe mich inzwischen damit abgefunden.
                          Deine Beschreibung stimmt mit meiner Biographie überein. Allerdings habe ich unsere Riesterrenten als Kleinbetragsrenten auszahlen lassen. Mine Frau ist kurz danach verstorben und hätte eh nichts davon gehabt und ich bin froh, dass ich aufgrund von negativen Einkünften aus V & V wenig Steuern für die ausgezahlten Renten zahlen musste.

                          Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
                          Da hatte man halt noch andere Werte - heute haben viele ein Hängemattensyndrom - Staat mach mal !!!
                          Meines Erachtens war das Arbeitsleben zu meiner Zeit noch menschlicher als da heutige. Von daher kann ich nicht unbedingt zustimmen. Die heute arbeitende Generation muss für die Altersversorgung (auch unsere) mehr erwirtschaften, als wir es für unsere Vorgänger mussten.

                          Kommentar


                            #14
                            Allerdings habe ich unsere Riesterrenten als Kleinbetragsrenten auszahlen lassen.
                            Ich habe mir zwar auch 25% als Einmalbetrag auszahlen lassen, aber bei einem Grenzsteuersatz von 30% war das leider ein teures Vergnügen.

                            Die heute arbeitende Generation muss für die Altersversorgung (auch unsere) mehr erwirtschaften, als wir es für unsere Vorgänger mussten.
                            Das ist grundsätzlich richtig, aber zumindest wir haben der Rentenversicherung auch neue Beitragszahler gebracht. Immerhin zahlen 3 unserer Kinder in

                            gesetzliche Alterssicherungssysteme ein und das 4. Kind, das Beamter geworden ist, zahlt ordentlich Steuern. Über 100 Mrd. Rentenzahlungen kommen ja

                            bereits aus dem Steuertopf und da wir selbst auch ordentlich Steuern zahlen, habe ich da kein schlechtes Gewissen gegenüber der nachfolgenden Generation.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
                              Die heute arbeitende Generation muss für die Altersversorgung (auch unsere) mehr erwirtschaften, als wir es für unsere Vorgänger mussten.
                              Unter anderem auch deshalb, weil Millionen von Gastarbeitern in das Land strömten, die, bevor sie selbst Ansprüche erworben haben, jahrzehntelang eingezahlt haben. Das waren alles junge Menschen, die zwangsläufig unsere Kassen füllten und zusätzlich noch für die eigenen in der Heimat verbliebenen Alten sorgen mussten.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X