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Jahresumsatzsteuererklärung mit Kleinunternehmerregelung

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    #16
    Ich habe das Formular zwar kürzlich mal durchgeblättert, da ich aber Kleinunternehmerumsätze gedanklich bisher nicht als steuerfrei eingestuft hatte,

    habe ich bei Steuerfreie Umsätze gar nicht näher nachgesehen.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Ich bedanke mich herzlichst für eure Mühe ,ich habe die Zeile gefunden und meinen Gesamtumsatz meiner Rechnungen eingetragen. Das einzige was da noch steht ist ,das man keine Centbeträge mit Komma machen kann. Gibt man dann nur die Zahlen vor dem Komma ein oder runden man auf? Also sprich Gesamtsumme 1234,23 € dann 1234€ oder 12345€ ?
      Ich hoffe trotzdem das ich nicht zu viel Mühe gemacht habe und ihr seit die besten
      VG Thomas

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        #18
        Gibt man dann nur die Zahlen vor dem Komma ein
        Nur die vollen Eurobeträge vor dem Komma, die Nachkommastellen fallen weg, d. h.. es wird auf volle Euro abgerundet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #19
          So na dann haben wir es ja
          Vielleicht könnt ihr nun meine Verzweiflung am Anfang verstehen. Ich habe mit der Steuer nicht so viel am Hut und dieses Bürokraten Deutsch ist nicht meine Welt .
          OK dann trage ich diesen Umsatz in die Zeile 48 ein übernehme meine Stammdaten und ab geht es.
          Nochmals vielen Dank

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            #20
            Ich frage mich allerdings, was die gesetzliche Neuregelung in punkto Bürokratieabbau bringen soll, wenn die Finanzämter dann doch

            wieder Umsatzsteuererklärungen von Kleinunternehmern anfordern ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #21
              Das kann ich leider auch nicht verstehen

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                #22
                Die Besonderheit dürfte hier in der Kombination Kleinunternehmer mit UStID liegen.
                In den Monaten wo ein Kleinunternehmer innergemeinschaftliche Erwerbe tätigt müsste sogar eine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht werden.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #23
                  Das ist das einzige was ich mir vorstellen könnte. Aber dann stelle ich mir wiederum die Frage, warum wird das nicht so auch öffentlich kommuniziert. Ich denke viele Kleinunternehmer die die Regelung nutzen haben eine USt ID beantragt . Einfach nur damit sie sie schon einmal haben.
                  Pauschal ließt man ja nur das man keine Erklärung mehr abgeben müsste.
                  Was ja Fakt nicht so ist., das heißt irgendwann ab Juli regnet es Post an alle Kleinunternehmer und keiner weiss genau wo er es eintragen soll.
                  Ja die deutschen Gesetze sind ein Buch mit 7 Siegeln .

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                    #24
                    Ich hab ja schon zwei Mal drauf hingewiesen, jetzt also nochmal mit der Teststelle im § 19:

                    § 149 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung und § 18 Absatz 4a dieses Gesetzes bleiben unberührt

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                      #25

                      Ich habe heute nun direkt mit dem Finanzamt telefoniert und sie nochmals gefragt. Nach einigen weiterleitungen kam ich dann an die entsprechende Person. Diese meinte erst es käme nicht in die Zeile 48 aber sie halte kurz Rücksprache mit der Bezirksleitung. Ein paar Minuten später sagte sie mir ich habe Recht . Der Betrag kommt wie hier schon geklärt in die Zeile 48
                      Somit kann das Thema geschlossen werden und ich hoffe wir konnten den nächsten Hilfesuchenden dadurch helfen.
                      Vielen Dank an alle
                      Gruss Thomas

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                        #26
                        ... und ich hoffe wir konnten den nächsten Hilfesuchenden dadurch helfen.
                        Besser wäre es, wenn auf der Startseite des Formulars auf die Änderung für Kleinunternehmer allgemein hingewiesen würde,

                        der jetzt dort stehende Hinweis auf die vorübergehende Absenkung der Steuersätze im 2 Halbjahr 2020 ist doch nun wirklich überholt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #27
                          Hallo,

                          da habe ich direkt auch eine Frage die zwar nicht so richtig hier her passt aber unter dem Stichwort "Kleinunternehmer" bei mir mit angezeigt wurde.

                          PV Anlage mit Regelbesteuerung als GbR
                          - Gewerbeanmeldung PV Anlage Mitte 2022
                          -Inbetriebnahme erst im Januar 2023 da Lieferung des modernen Zählers nicht früher möglich war.
                          - Vorsteuer für die Anschaffung wurde bereits in 2022 vom FA gezahlt.
                          - Einspeisung erst ab Januar 2023.

                          Zu welchem Termin müssen wir nun in die Kleinunternehmerregelung wechseln um keine Nachteile zu haben? Januar 2027 oder Juli 2026?

                          EÜR ist ja nicht mehr nötig aber wir haben somit auch keine Möglichkeit AFA und Zinsen abzusetzen.korrekt?
                          Dafür müssen wir die Einnahmen nicht in unserer Lohnsteuererklärung erfassen, ebenfalls korrekt?
                          Einspeisevergütung + Eigenverbrauch muss aber nach wie vor in der Jahresumsatzsteuererklärung angegeben werden.
                          Einspeisung hier im brutto?

                          Lieben Dank für Antworten.

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                            #28
                            Zitat von Laie2026! Beitrag anzeigen
                            Zu welchem Termin müssen wir nun in die Kleinunternehmerregelung wechseln um keine Nachteile zu haben? Januar 2027 oder Juli 2026?​
                            Zitat von § 19 Abs. 3 S. 3 und 4 UStG
                            Der Verzicht bindet den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. Der Unternehmer kann den Verzicht mit Wirkung von Beginn eines darauffolgenden Kalenderjahres an widerrufen.
                            Zitat von Laie2026! Beitrag anzeigen
                            Dafür müssen wir die Einnahmen nicht in unserer Lohnsteuererklärung erfassen​
                            Eine Lohnsteuererklärung gibt es nicht. Für eine Photovoltaikanlage bekommt man auch keinen Lohn.
                            Zuletzt geändert von L. E. Fant; 09.02.2026, 06:27.

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                              #29
                              Danke für die Antworten.
                              Bei meinem Lohnsteuer Kompakt Programm wurde mir meiner Meinung nach damals angezeigt, dass man die Einnahmen aus Gewerbebetrieb dort angeben kann aber damals war das für mich noch kein Thema.

                              Dass wir 5 Jahre verpflichtet sind weiß ich, aber wann enden diese genau, wenn man die angegebenen Daten berücksichtigt?

                              Zählt 2022 hier bereits mit? Dann wäre ein Wechsel ab 2027 in die Kleinunternehmerregelung möglich.
                              Wenn nicht wäre es ab 2028.

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                                #30
                                In § 19 Abs. 3 UStG steht wörtlich: Der Verzicht bindet den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre und im nächsten Satz:

                                Der Unternehmer kann den Verzicht mit Wirkung von Beginn eines darauffolgenden Kalenderjahres an widerrufen.

                                Ein Kalenderjahr umfasst bekanntlich 12 Monate von Januar bis einschließlich Dezember. Damit kannst du dir die Frage selbst beantworten.

                                Die Antwort stand doch bereits im Beitrag '#29.
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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