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Aufbewahrungspflicht bei einem Wechsel des Buchhaltungsprogramm

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    Aufbewahrungspflicht bei einem Wechsel des Buchhaltungsprogramm

    Hallo,

    ich verwende gerade das Buchhaltungsprogramm SevDesk und möchte gerne auf ein anderes Programm wechseln. Nach dem Kündigen von SevDesk komme ich aber nicht mehr an die gebuchten Belege und mein favorisiertes neues Buchhaltungsprogramm kann meine alten Belege nicht übernehmen.

    Nun meine Frage: Für das Finanzamt muss ich alle Belege zehn Jahre in einem nicht manipulierbaren Zustand aufbewahren. Wenn ich die Belege exportiere und in der Cloud sichere, dann sind diese manipulierbar.
    Wie kann ich das machen?
    Hat jemand Erfahrung damit?

    Danke und viele Grüße
    Jens​

    #2
    Sorry, aber mit der Frage bist du im falschen Forum.
    Das wäre aber ggf. mal eine Frage für den Anbieter deines bisherigen Programmes. Der müsste ja eigentlich einen Export der Daten anbieten.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Hallo,

      Danke für die schnelle Antwort.
      Es gibt da ein Missverständnis, mit dem Export habe ich keine Probleme.
      Ich weiß nicht, wie ich die Exportdateien manipulationssicher und somit auch rechtskonform aufbewahren kann.

      Danke und viele Grüße
      Jens​

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        #4
        Hallo Jens003 ,

        Früher wurde in solchen Fällen eine CD gebrannt, nur lesen nicht schreiben. Da waren die Daten sicher aufgehoben!
        Gibt da dein Programm, unter Datensicherung nichts her?

        Gruß - Hans

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          #5
          Auf der Homepage des Anbieters steht ja: "sevdesk erfuellt die Anforderungen der GoDB (Grundsaetze zur ordnungsgemaessen Fuehrung und Aufbewahrung von Buechern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form). Deine Daten werden sicher gespeichert, Aenderungen sind revisionssicher protokolliert, und die Software erleichtert die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften."

          Wenn dieses Versprechen von sevdesk gilt, dann wird wahrscheinlich auch der Export so gestaltet sein. Aber diese Antwort kann dir nur der Anbieter sevdesk geben. Und ob eine Cloud ein sicherer Aufbewahrungsort ist, haengt von der Vereinbarung mit dem Cloud-Provider ab. Zudem muss ja bis zum Ablauf der Verjaehrungsfrist auch noch die Hard- und Software zur Verfuegung stehen, um die Daten dann lesbar zu machen.

          In der Abgabenordnung Paragr. 147 findest du die gesetzliche Grundlagen zur Aufbewahrung von Unterlagen: https://ao.bundesfinanzministerium.d...is/inhalt.html
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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