Rückzahlungen von Abschlägen inkl. Umsatzsteuer an EVU und USt an FA -> Wo eintragen?

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  • aramaki
    Neuer Benutzer
    • 05.04.2014
    • 2

    #1

    Rückzahlungen von Abschlägen inkl. Umsatzsteuer an EVU und USt an FA -> Wo eintragen?

    Hallo zusammen,

    Folgende Konstellation für das Jahr 2025

    Ich musste meinen EVU einen Betrag inkl. Umsatzsteuer zurückzahlen.
    Verstehe ich das richtig , das ich den Betrag als Betriebsausgabe in die Umsatzsteuererklärung angeben muss ? Falls ja wo ?

    Ist das auch der Fall für die Umsatzsteuerzahlung an das FA ?

    Danke für die Hilfe vorraus
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Was heißt denn EVU? Bei einer Rückzahlung handelt es sich in der Regel nicht um Betriebsausgaben, sondern vielleicht um negative Betriebseinnahmen.

    Kommentar

    • multi
      Erfahrener Benutzer
      • 03.01.2018
      • 4272

      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Was heißt denn EVU?
      Meine Glaskugel meint Energieversorgungsunternehmen.

      Kommentar

      • Beamtenschweiß
        Erfahrener Benutzer
        • 10.04.2014
        • 3019

        #4
        Betriebsausgaben gehören in die EÜR und nicht in die Umsatzsteuererklärung.
        In die Umsatzsteuererklärung gehören die Umsätze und die Vorsteuerbeträge aus den BAs.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar

        • aramaki
          Neuer Benutzer
          • 05.04.2014
          • 2

          #5
          Hallo zusammen ,

          Danke für eure Antwort.

          Kommentar

          • mhanft
            Erfahrener Benutzer
            • 07.01.2006
            • 1698

            #6
            Nachdem von "zurückzahlen" die Rede war: Falls es sich um die Jahres-Einspeisungsabrechnung von Photovoltaik handelt und die ausbezahlten Abschläge zu hoch waren, ist die Rückzahlung keine Ausgabe mit Vorsteuer, sondern eine negative Einnahme mit negativer Umsatzsteuer. Kommt unterm Strich zwar dasselbe heraus, steht aber vielleicht in irgendwelchen anderen Formularfeldern.

            Kommentar

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