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    Freibetrag Behinderung

    Hallo,

    ich hatte bis März 2025 einen Grad der Behinderung von 20%. Ab April 2025 erhöhte sich der GdB auf 80%. Ich habe beide Belege in Elster hinterlegt. Fragen: Ich weiß jetzt nicht , wie ich die zwei unterschiedlichen GdB eintragen soll. Es geht nur ein Datum einzugeben oder sind die 20% bis März bereits hinterlegt? Oder die 40 ab Januar oder April 25? Ich bekomme lt. Lohnabrechnung aktuell 72 Euro Freibetrag monatlich. Wie wird das bei der Einkommensteuererklärung berechnet oder ist das unabhängig?

    #2
    Hallo Mage1964,

    du trägst deinen neuen SB-Bescheid bei der EKSt-Erklärung in der Anlage "Außergewöhliche Belastungen" auf Seite 1, Zeilen 4 und 5 ein.
    der höhere gilt dann für das ganze Jahr. Bei Änderung musst du den Nachweis dem FA gegenüber nachweisen, was du ja mit dem Hochladen schon getan hast.
    Ich hoffe, das funktioniert so.

    Gruß - Hans

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      #3
      Für die Berichtigung deines monatlichen Freibetrages, damit dir im laufenden Jahr weniger Lohnsteuer abgezogen wird,
      musst du deine Lohnsteuermerkmale ändern lassen.
      Das kannst du unter "Formulare und Leistungen" >alle Formulare >Lohnsteuer AN beantragen.
      Falls das nicht gleich klappt, nicht nervös werden - das wird dann bei der nächsten EKSt-Erlärung sowieso automatisch berichtigt

      Gruß - Hans

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        #4
        Bei Änderung musst du den Nachweis dem FA gegenüber nachweisen,
        Ab 2026 übermitteln die Versorgungsämter neue und geänderte GdB-Einstufungen elektronisch an das Finanzamt, vorausgesetzt, dem Versorgungsamt

        ist die 11-stellige persönliche Steuer-ID bekannt. Dann entfällt auch das Hochladen der Bescheide.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ab 2026 übermitteln die Versorgungsämter neue und geänderte GdB-Einstufungen elektronisch an das Finanzamt,
          Das wusste ich jetzt nicht. Danke Charlie für die wertvolle Information.
          Wie mags denn um deinen Antrag stehen?

          Gruß - Hans

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            #6
            Wie mags denn um deinen Antrag stehen?
            Unverändert, mir ist bereits die Antragstellung zu aufwändig. Meine Frau mag auch nicht, obwohl sie mehr echte Beschwerden hat als ich.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Antragstellung zu aufwändig.
              Schade, es wäre doch euer gutes Recht.


              Gruß - Hans

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                #8
                Schade, es wäre doch euer gutes Recht.
                Mag schon sein, aber solange uns unsere chronischen Erkrankungen so geringe eigene Kosten verursachen wie bisher,

                sind wir auf diese Pauschbeträge bzw. die damit verbundene Steuerentlastung nicht wirklich angewiesen. Es kann ja sein,

                dass sich das in den nächsten Jahren ändert. und dann auch meine Einstellung zu dem Thema.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Mage1964 Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  ich hatte bis März 2025 einen Grad der Behinderung von 20%. Ab April 2025 erhöhte sich der GdB auf 80%. Ich habe beide Belege in Elster hinterlegt. Fragen: Ich weiß jetzt nicht , wie ich die zwei unterschiedlichen GdB eintragen soll. Es geht nur ein Datum einzugeben oder sind die 20% bis März bereits hinterlegt? Oder die 40 ab Januar oder April 25? Ich bekomme lt. Lohnabrechnung aktuell 72 Euro Freibetrag monatlich. Wie wird das bei der Einkommensteuererklärung berechnet oder ist das unabhängig?
                  Vielen Dank.

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                    #10
                    ... mir ist bereits die Antragstellung zu aufwaendig.
                    Dabei ist die Antragstellung doch recht einfach: ein paar persoenliche Daten eingeben, die Behinderung nennen, die Adressdaten vom Hausarzt und ggf. noch den Facharzt bzw. die Reha angeben, unterschreiben und ab an das Versorgungsamt, weches sich dann die Arztberichte i.d.R. vom Hausarzt anfordert und nach der Aktenlage entscheidet - was uebrigens meist sechs Wochen dauert.

                    Der GdB soll uebrigens primaer nicht die entstandenen Kosten auffangen, sondern soll eine kleine finanzielle Unterstuetzung wegen der Behinderung sein. Aber wer genug Geld zur Verfuegung hat, der kann ja gerne auf einen Antrag zu Gunsten der Allgemeinheit verzichten. Komisch nur, dass die selben Leute aber bei der Steuererklaerung auf jeden Cent achten. :-)
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                      #11
                      bei der Steuererklaerung auf jeden Cent achten.
                      Das tue ich aber auch, ich seh das sportlich, denn das muss ja schließlich stimmen.

                      Gruß - Hans

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                        #12
                        ... denn das muss ja schließlich stimmen.
                        So sehe ich das auch ! Im Übrigen ist für Rentner bzw. Empfänger von Versorgungsbezügen bei den Werbungskosten kaum etwas zu holen.

                        Bei den Renten reicht der Pauschbetrag von 102,00 € allemal und bei der Betriebsrente komme ich wegen der Gewerkschaftsbeiträge geringfügig

                        über die 102,00 €. Das wird ab 2026 etwas mehr sein, weil die Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich geltend gemacht werden dürfen, aber reich wird

                        man davon nicht.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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