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Wie gibt man zwei Nebenjobs in der Steuererklärung an?

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    Wie gibt man zwei Nebenjobs in der Steuererklärung an?

    Hallo zusammen,

    ich habe seit 2025 zwei Nebenjobs und bin ein wenig verwirrt, wie man den ersten Job in der Steuererklärung angeben soll.
    Ich verdiene nämlich insgesamt immer noch unter der Grenze von 556 Euro pro Monat. Der zweite Nebenjob ist in der Steuerklasse 6, weshalb dort auch die Lohnsteuer verrechnet werden. Wenn ich die Einkommensteuererklärung in Elster für 2025 starte, füllt es automatisch alles für den zweiten Nebenjob aus. Aber muss ich nicht beweisen, dass ich bei dem ersten Nebenjob nicht zu viel verdient habe? Und da liegt jetzt mein Problem: Wie bzw. wo gebe ich den Gesamtverdienst aus meinem ersten Nebenjob an?

    Wäre super lieb, wenn sich jemand damit auskennen würde, weil ich irgendwie nichts dazu finden kann.

    #2
    Sollte es sich bei der Beschäftigung um einen 'echten' Minijob handeln, für den Du keine Lohnsteuerbescheinigung erhältst, dann gehört er nicht in die Steuererklärung.
    Die Arbeitgeber haben bis Ende Februar Zeit, die Lohnsteuerbescheinigungen ans Finanzamt zu übermitteln und ihren Angestellten auszuhändigen. Dann kannst Du Anfang März nochmal versuchen, die Bescheinigungen in Elster abzurufen.

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      #3
      Ich bin etwas verwirrt: du hast nur zwei Nebenjobs? Wie geht das denn? Das Wort Nebenjobs bedeutet doch, dass man neben einen Hauptjob noch einen Nebenjob hat. Nur zwei Nebenjobs gibt es nicht. Du meinst wahrscheinlich, dass du nur zwei geringfuegige Beschaeftigungen hast, aber keinen Hauptjob hast, oder? Die Antwort dazu hat dir ja L. E. Fant schon gegeben.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        HundKatzeMaus dankeschön! Ich meinte zwei geringfügige Beschäftigungen, sorry.

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          #5
          @L. E. Fant​ dankeschön! Das hilft mir sehr

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            #6
            Zitat von Nifperd Beitrag anzeigen
            Wie bzw. wo gebe ich den Gesamtverdienst aus meinem ersten Nebenjob an?
            Der Arbeitgeber kann Minijobs über eine Steuerklasse oder pauschal mit 2 % versteuern. Falls der 1. Arbeitgeber auch über Steuerklasse (1) versteuert hat, wird er diese Daten noch übermitteln. Ansonsten musst du den ersten Nebenjob (Minijob) nicht in der Steuererklärung​er wähnen.


            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Sollte es sich bei der Beschäftigung um einen 'echten' Minijob handeln, für den Du keine Lohnsteuerbescheinigung erhältst, dann gehört er nicht in die Steuererklärung.
            Meines Erachtens ist der Minijob trotz Lohnsteuerbescheinigung ein Minijob. Im vorliegenden Fall hat sich der 2. Arbeitgeber die 2prozentige Pauschsteuer ganz bewusst eingespart.

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              #7
              Meines Erachtens ist der Minijob trotz Lohnsteuerbescheinigung ein Minijob.
              der allerdings erklärt werden muss, weil er nicht pauschal versteuert wurde. Was die Einhaltung der Verdienstgrenzen angeht,

              ist das kein Thema für das Finanzamt, dafür gibt es die Minijobzentrale.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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