Hallo, ich habe jetzt die vorläufige Steuererklärung bei Elster gemacht. Erstattung auf alle Fälle. Gut so. Trotz Krankengeldbezug von fünf Monaten. Jetzt zu meiner Frage. Ich habe jährlich 860€ Freibetrag Grad der Behinderung. In meiner monatlichen Lohnabrechnung ist ein Freibetrag von 72 Euro eingetragen. Ich gehe davon aus, das das beim Lohn monatlich berücksichtigt wird. Nun habe ich bei der vorläufigen Steuererklärung den Punkt außergewöhnliche Belastungen gelesen. Hier steht der Betrag 860 Euro. Nicht dass das doppelt gerechnet wird? Also dem Amt liegt das Schreiben vom Versorgungsamt vor bzw. Ist als Anlage bei Elster angefügt.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Behinderten Plauschbetrag
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Keine Angst, es wird nicht doppelt gerechnet. Ohne Lohnsteuerermäßigung wäre der unterjährige Lohnsteuereinbehalt höher gewesen,Nicht dass das doppelt gerechnet wird?
deine Erstattung bei der Einkommensteuer würde dementsprechend höher ausfallen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo Mage1964 ,
Du sagtest doch in deinem gestrigen Thread, dass du seit April2025 einen neuen Bescheid mit 80% hättest. Daher habe ich dir geraten:
>>>Für die Berichtigung deines monatlichen Freibetrages, damit dir im laufenden Jahr2026 weniger Lohnsteuer abgezogen wird,
musst du deine Lohnsteuermerkmale ändern lassen.
Das kannst du unter "Formulare und Leistungen" >alle Formulare >Lohnsteuer AN beantragen.>>>
Dadurch stünden dir für das Jahr 2026, 2120 € fürdas Jahr zu. Geteilt durch 12Monate währen das 175€ pro Monat !
Das musst du unbedingt schnell beantragen. Das ist doch dein Geld.
Gruß - Hans
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na ja dann stimmen wenigstens die Einträge des Freibetrages.Zitat von Mage1964 Beitrag anzeigenHans53 oje hab's gerade gesehen. Habe nicht 80% sondern 40% bekommen.
Aber für die 2025-er EKSt-Erklärung musst du trotzdem deinen neuen Bescheid eintragen wie gestern geraten:
>>>du trägst deinen neuen SB-Bescheid bei der EKSt-Erklärung in der Anlage "Außergewöhliche Belastungen" auf Seite 1, Zeilen 4 und 5 ein.
der höhere gilt dann für das ganze Jahr.>>>
Gruß - Hans
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