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    Anlage KAP

    Hallo,
    ich habe ein Tagesgeldkonto auf das ich Zinsen erhalte. Einen Freistellungsauftrag habe ich gestellt.
    Muss ich die Anlage KAP in meiner Steuererklärung zwingend ausfüllen?
    Ab wann muss diese beigefügt werden?

    #2
    Nein, muss sie nicht.

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      #3
      Also kann ich meine Steuererklärung ohne die Anlage KAP übermitteln?
      Ich muss das Tagesgeldkonto also nicht angeben?

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        #4
        Das hat das Wort "Abgeltungssteuer" so an sich, dass sie durch Abgeltungssteuer oder ordnungsgemäßem Freistellungsauftrag abgegolten ist. Wenn Du somit nicht andere Erträge (z.B. ausländische Kapitalerträge oder Erstattungszinsen) zu erklären hast, kannst Du Dir die Anlage KAP sparen, eine Verpflichtung besteht nicht.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Einen Freistellungsauftrag habe ich gestellt.
          Wenn die Zinsen den Freibetrag nicht übersteigen, sonst könntest du dir die gezahlten Steuern, Soli, KISt, mit der KAP evtl. zurückholen.

          Gruß - Hans

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            #6
            ... sonst könntest du dir die gezahlten Steuern, Soli, KISt, mit der KAP evtl. zurückholen.
            Die Betonung liegt auf eventuell. Ob da etwas zu holen ist, hängt hauptsächlich davon ab, wie hoch die übrigen Einkünfte sind.

            Wenn dein Grenzsteuersatz nicht über 26% liegt, kannst du ja mal die Günstigerprüfung (Zeile 4 Anlage KAP) testweise ausprobieren,

            natürlich nur, wenn die Banken Steuern abgeführt haben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ehrlich gesagt kann ich der Eingangsfrage noch nicht einmal entnehmen, dass überhaupt Steuern und Soli angefallen sind.

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                #8
                Ich auch nicht!

                >>>Ab wann muss diese beigefügt werden?<<<

                Wenn die Zinsen den Freibetrag nicht übersteigen - braucht er keine!

                Sonst eventuell !

                Gruß - Hans


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                  #9
                  In welchen Fällen die Anlage KAP abzugeben ist, kann man in der geöffneten Anlage in der Eingabehilfe nachlesen.

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                    #10
                    Du bist verpflichtet die Anlage KAP auszufüllen, wenn von Deinen Kapitalerträgen noch keine Kapitalertragsteuer einbehalten und ans Finanzamt abgeführt wurde.​

                    Gruß - Hans

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                      #11
                      Es wurde ja ein Freistellungsauftrag erteilt. Durch die Freistellung von der Abgeltungssteuer ergibt sich doch keine Verpflichtung zur Abgabe der Anlage KAP.

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