Hallo,
ich habe ein Tagesgeldkonto auf das ich Zinsen erhalte. Einen Freistellungsauftrag habe ich gestellt.
Muss ich die Anlage KAP in meiner Steuererklärung zwingend ausfüllen?
Ab wann muss diese beigefügt werden?
ich habe ein Tagesgeldkonto auf das ich Zinsen erhalte. Einen Freistellungsauftrag habe ich gestellt.
Muss ich die Anlage KAP in meiner Steuererklärung zwingend ausfüllen?
Ab wann muss diese beigefügt werden?

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