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Umsatzsteuererklärung 2024 in Elster

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    Umsatzsteuererklärung 2024 in Elster

    Hallo an Alle,

    ich mache meine Einkommensteuererklärung 2024 in Elster.
    Bin gerade bei der Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2024.
    Ich war selbständig, Gastronomie und habe den Hauptvordruck USt. 2 A aufgerufen.
    Ich denke das passt. Meine Zahlen Umsatz usw. habe ich in meiner BwA. Ich komme aber nicht damit klar, wo ich die verschiedenen Zahlen eintragen soll und welche Seiten bzw. Zeilen im Formular, ich ausfüllen muss. Gibt es eine Ausfüllhilfe die man auch verstehen kann ?
    Für eine Rückmeldung wäre ich dankbar

    #2
    Also auf Grund einer BwA (Betriebswirtschaftliche Auswertung)solltest du gar keine Steuererklärung machen. Dafür solltest du eigentlich eine fertige Gewinnermittlung (EÜR oder Bilanz mit G+V Rechnung) haben.

    Aussagen zu den jeweiligen Zeilen in der USt-Erklärung sind schwer zu treffen ohne näheren Input.
    Du müsstest in deiner Gewinnermittlung die Umsätze und den Eigenverbrauch ja auch entsprechend aufgeschlüsselt haben nach dem jeweils zutreffenden Umsatzsteuersatz. Danach kannst du dann auch die Eintragungen in der Umsatzsteuerjahreserklärung vornehmen. Die abzugsfähige Vorsteuer ergibt sich ebenfalls aus deiner Gewinnermittlung.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Zitat von Tavo Beitrag anzeigen
      Bin gerade bei der Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2024. Ich war selbständig, Meine Zahlen Umsatz usw. habe ich in meiner BwA.
      Wieso machst du die Jetzt schon? Wäre doch 31.05.2025 schon fällig gewesen!

      Wo hast du denn die BwA her? Von "MeinElster" sicher nicht!
      Was hast du denn überhaupt für eine Rectsform?

      Fragen über Fragen!!!

      Gruß - Hans

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        #4
        Wäre doch 31.05.2025 schon fällig gewesen!
        So früh auch wieder nicht ! Der 31. Juli 2025 war der Abgabetermin für nicht beratene Steuerpflichtige.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Der 31. Juli 2025 war der Abgabetermin​
          Danke Charlie für deinen Hinweis. Leider eröffnet sich mir oft nicht, was Leute dazu bewegt hier undefinierte Fragen zu stellen,
          und dann nie wieder was von sich hören zu lassen?

          Der musste doch extra ein Konto eröffnen und sich einloggen. Und dann.........? nichts mehr? Das verstehe wer will.

          Gruß - Hans

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