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Untervermietung der (nicht beruflichen) gemieteten Wohnung

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    Untervermietung der (nicht beruflichen) gemieteten Wohnung

    Hallo zusammen,
    Ich mache schon seit mehreren Jahren meine Steuererklärung über Elster allerdings bin ich heute an meine Grenzen gekommen.

    Ich habe zwei Wohnungen eine Eigentumswohnung und eine angemietete Wohnung, die ich zu 70% an Jemanden untervermietet habe, da ich lediglich nur ein Zimmer benutze und nicht für den beruflichen Anlass. Er zahlt mehr als die Hälfte des Mietpreises, da er den großteil der Wohnung benutzt. Nun, wie gebe ich das (für das Jahr 2024) ein, Formular V scheint lediglich für Eigentümer geeignet zu sein, die ihre Wohnung vermieten und Formular V-Sonst kann ich weder Einnahmen noch Ausgaben angeben. Ach und bei der Untervermietung geht es nicht um Gewinnerzielungsabsicht, ich zahle immer noch einen recht hohen Eigenanteil.

    Ich habe etwas über 520 Eur gelesen, gilt diese Freigrenze monatlich oder jährlich?

    Bin echt überfordert und über jeden Tipp dankbar

    #2
    Es geht um Einnahmen (= vor Abzug der Werbungskosten) von bis 520 € im Jahr (Du machst eine Jahreseinkommensteuererklärung, nicht 12 Monatseinkommensteuererklärungen).

    Die Untervermietung gehört in Anlage V-Sonstige Zeile 31. Da kommt der Saldo rein. Du kannst davon ausgehen, dass das Finanzamt die Einnahmen und Ausgaben sehen will, so dass Du die am Besten per Formular "Belegnachreichung" parallel zur Einkommensteuererklärung übermittelst.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      ... und Formular V-Sonst kann ich weder Einnahmen noch Ausgaben angeben.
      Bei Untervermietung wird nach den Einkünften gefragt, das ist der Überschuss der Einnahmen aus der Untervermietung über die anteiligen Werbungskosten.

      Ausrechnen musst du das extern. Wenn nichts übrig bleibt, erzielst du keine Einkünfte.

      Ich habe etwas über 520 Eur gelesen, gilt diese Freigrenze monatlich oder jährlich?​
      Das ist natürlich ein Jahreswert, der nur bei vorübergehender Untervermietung anzuwenden ist und im Übrigen auf die Einnahmen abstellt, nicht auf

      den Überschuss.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke für den Tipp, ich nutze MeinElsterPortal (hier gibt es leider keine Zeile 31 im Formular V-Sonst), es geht um die Einkommenssteuererklärung 2024, da es sich hier nicht um mein Eigentum handelt geht es nicht um die Grundsteuer, aber Bundesland ist Ba-Wü.

        Liebe Grüße

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          #5
          Danke für den Tipp, ich nutze MeinElsterPortal (hier gibt es leider keine Zeile 31 im Formular V-Sonst),
          Natürlich gibt es in der Anlage V-Sonstige für das Jahr 2024 eine passende Zeile für die Untervermietung.

          Es ist auch 2024 die Zeile 31 auf Seite 3 der Anlage V-Sonstige. Die ist doch nicht zu übersehen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Entschuldige bitte, vor lauter lauter sehe ich die Zeilen nicht mehr. Vielen Dank ihr habt mir sehr geholfen!

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