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⅕-Regelung bei rückwirkender BU-Renten-Zahlung (bAV, 2.Schicht)

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    ⅕-Regelung bei rückwirkender BU-Renten-Zahlung (bAV, 2.Schicht)

    Im Juli 2025 wurde meine BU-Rente rückwirkend ab 11/2023 genehmigt. Ich erhielt deshalb im August 2025 zusätzlich zu der monatlichen Bu-Renten-Auszahlung, eine einmalige Nachzahlung für 2023 (anteilig), 2024 und 2025 (anteilig).

    Für diese Form der BU-Rente soll ich ja eigentlich die Anlage
    R-AV/bAV nutzen. Aber wenn ich das mache, wird mir nach der Prüfung in der vorläufigen Steuerberechnung nichts von der Anwendung der ⅕-Regelung angezeigt.

    Hingegen, wenn ich die Daten in der Anlage R eintrage, wird mir die Anwendung der ⅕-Regelung angezeigt.

    Kann ich die Anlage R also einfach trotzdem nutzen?
    Oder wie beantrage ich die ⅕-Regelung innerhalb der Anlage
    R-AV/bAV?

    #2
    Zum einen solltest Du den elektronischen Datenabruf nutzen, sobald der Versicherer die Daten übermittelt hat (hat dafür bis zum 28.02.2026 Zeit). Dann siehst du schon, wo es hingehört. Zum anderen ist die Anlage R für gesetzliche Renten (Deutsche Rentenversicherung oder von einer der Länder-Rentenversicherungen oder Knappschaft oder eine ersetzende berufsständische Versorgungseinrichtung), die Anlage R-AV / bAV für private Renten. Das kannst Du nicht mischen oder Dir aussuchen. Was ist es denn bei Dir, d.h. wer ist der Versicherer ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Im übrigen gibt es auch bei der Anlage R die Zeile 9 "für Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre/ Kapitalauszahlung (in Zeile 4 enthalten)".
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Für diese Form der BU-Rente soll ich ja eigentlich die Anlage R-AV/bAV nutzen.​
        Was ist denn die Besonderheit ? Warum gehört diese Berufsunfähigkeitsrente nicht in den Zeilen 13 ff. der Anlage R erklärt ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Zum einen solltest Du den elektronischen Datenabruf nutzen, sobald der Versicherer die Daten übermittelt hat (hat dafür bis zum 28.02.2026 Zeit). Dann siehst du schon, wo es hingehört. Zum anderen ist die Anlage R für gesetzliche Renten (Deutsche Rentenversicherung oder von einer der Länder-Rentenversicherungen oder Knappschaft oder eine ersetzende berufsständische Versorgungseinrichtung), die Anlage R-AV / bAV für private Renten. Das kannst Du nicht mischen oder Dir aussuchen. Was ist es denn bei Dir, d.h. wer ist der Versicherer ?
          Ich bin zu ungeduldig, um auf die Datenübermittlung zu warten, aber wahrscheinlich ist es wohl das Beste.

          Es ist eine private Versicherung, die als Direktversicherung über meinen Arbeitgeber läuft. Als ich noch gesund war, wurden die monatlichen Versicherungsbeiträge von meinem Bruttolohn abgeführt, sodass ich einen steuerlichen Vorteil hatte. Deshalb muss ich das jetzt beim Rentenbezug immer nachversteuern. Also R-AV/bAV ist schon korrekt.

          Ich habe mir dir Steuerberechnung nochmal genauer angesehen, da steht: "zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG", die ⅕-Regelung scheint also doch berücksichtigt zu werden. Mich hatte die trotzdem sehr hohe Nachzahlung verwundert, aber ich denke, das liegt daran, dass die Sozialabgaben, die ich bereits geleistet habe, noch nicht eingetragen sind. So einen detaillierten Überblick habe ich nicht, um das selbst einzutragen, also werde ich wohl auf die Datenübermittlung warten.

          Trotzdem danke für's offene Ohr.​

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