Im Juli 2025 wurde meine BU-Rente rückwirkend ab 11/2023 genehmigt. Ich erhielt deshalb im August 2025 zusätzlich zu der monatlichen Bu-Renten-Auszahlung, eine einmalige Nachzahlung für 2023 (anteilig), 2024 und 2025 (anteilig).
Für diese Form der BU-Rente soll ich ja eigentlich die Anlage
R-AV/bAV nutzen. Aber wenn ich das mache, wird mir nach der Prüfung in der vorläufigen Steuerberechnung nichts von der Anwendung der ⅕-Regelung angezeigt.
Hingegen, wenn ich die Daten in der Anlage R eintrage, wird mir die Anwendung der ⅕-Regelung angezeigt.
Kann ich die Anlage R also einfach trotzdem nutzen?
Oder wie beantrage ich die ⅕-Regelung innerhalb der Anlage
R-AV/bAV?
Für diese Form der BU-Rente soll ich ja eigentlich die Anlage
R-AV/bAV nutzen. Aber wenn ich das mache, wird mir nach der Prüfung in der vorläufigen Steuerberechnung nichts von der Anwendung der ⅕-Regelung angezeigt.
Hingegen, wenn ich die Daten in der Anlage R eintrage, wird mir die Anwendung der ⅕-Regelung angezeigt.
Kann ich die Anlage R also einfach trotzdem nutzen?
Oder wie beantrage ich die ⅕-Regelung innerhalb der Anlage
R-AV/bAV?

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