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Vorabinformation zur Lastschrift vom Finanzamt

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    #16
    Schlussfolgerung: auch faellige Steuern vor dem Faelligkeitstag werden mittels Lastschrift eingezogen.
    Deine Schlussfolgerung habe ich jetzt nicht verstanden. Die Fälligkeitstermine stehen im Steuerbescheid und zwar sowohl für eine Abschlusszahlung

    wie für die Vorauszahlungen. Vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin zieht die Finanzkasse nichts ein, unsere arbeitet sogar mit einer Karenzzeit von

    4 Bankarbeitstagen und zwar sowohl bei den Vorauszahlungen wie bei den Abschlusszahlungen, wobei darauf kein Anspruch besteht. Die Steuern

    gelten bei Abbuchung als am Fälligkeitstag, also pünktlich bezahlt.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Ich weiss zwar nicht, was man auf diesen Fall bezogen falsch verstehen kann, aber gut. Vollstaendig muesste die Schlussfolgerung also lauten: auch Steuerverpflichtungen des Zahlungspflichtigten, die vor dem Faelligkeitstag berechnet wurden, werden mittels SEPA-Lastschrift eingezogen. Ich hoffe, jetzt ist es verstaendlicher. ;-)
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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