Schlussfolgerung: auch faellige Steuern vor dem Faelligkeitstag werden mittels Lastschrift eingezogen.
wie für die Vorauszahlungen. Vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin zieht die Finanzkasse nichts ein, unsere arbeitet sogar mit einer Karenzzeit von
4 Bankarbeitstagen und zwar sowohl bei den Vorauszahlungen wie bei den Abschlusszahlungen, wobei darauf kein Anspruch besteht. Die Steuern
gelten bei Abbuchung als am Fälligkeitstag, also pünktlich bezahlt.

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