Meine Frage zum Lastschriftverfahren: Muss das Finanzamt mir nicht vorab mitteilen welcher Betrag an welchem Tag von meinem Konto abgebucht wird?
Ich habe am 10.12.2025 meinen Steuerbescheid erhalten. Darin eine Nachzahlung "zahlen Sie bitte bis zum angegebenen Fälligkeitstag auf das angeführte Konto".
2 Wochen später habe ich ein Lastschriftmandat eingereicht. Da ich keine Antwort über das Lastschriftmandat bis zum Fälligkeitstag der Nachzahlung erhalten habe, habe ich die Nachzahlung per Überweisung am 14.01.2026 bezahlt.
Eine Woche später am 24.01.2026 erhielt ich zwei Briefe: 1. Mitteilung darüber das die Nachzahlung per Lastschrift abgebucht wurden ist; 2. Mitteilung das diese Lastschrift von meiner Bank zurückgeben wurde (Mangels Kontodeckung) und rückständige Steuer 0,00 Euro und Entgelt für die Rückbelastung 4,26 Euro.
Ich hatte danach Beantragt das Entelt für die Rückbelastung zu erlassen, dies wurde heute per Mitteilung abgelehnt, mit der Begründung:
"Die durch die Bank erhoben Rücklastschriftgebühren werden dem einziehenden Unternehmen in Rechnung gestellt (hier: Finanzamt).
Da durch die Zahlung der Nachzahlung Ihr Konto zum Fälligkeitstag nicht gedeckt war, ist von Ihnen zu verantworten.
Ein Erlass kann Ihnen nicht gewährt werden, da die Bank die Gebühren erhebt."
Ich habe am 10.12.2025 meinen Steuerbescheid erhalten. Darin eine Nachzahlung "zahlen Sie bitte bis zum angegebenen Fälligkeitstag auf das angeführte Konto".
2 Wochen später habe ich ein Lastschriftmandat eingereicht. Da ich keine Antwort über das Lastschriftmandat bis zum Fälligkeitstag der Nachzahlung erhalten habe, habe ich die Nachzahlung per Überweisung am 14.01.2026 bezahlt.
Eine Woche später am 24.01.2026 erhielt ich zwei Briefe: 1. Mitteilung darüber das die Nachzahlung per Lastschrift abgebucht wurden ist; 2. Mitteilung das diese Lastschrift von meiner Bank zurückgeben wurde (Mangels Kontodeckung) und rückständige Steuer 0,00 Euro und Entgelt für die Rückbelastung 4,26 Euro.
Ich hatte danach Beantragt das Entelt für die Rückbelastung zu erlassen, dies wurde heute per Mitteilung abgelehnt, mit der Begründung:
"Die durch die Bank erhoben Rücklastschriftgebühren werden dem einziehenden Unternehmen in Rechnung gestellt (hier: Finanzamt).
Da durch die Zahlung der Nachzahlung Ihr Konto zum Fälligkeitstag nicht gedeckt war, ist von Ihnen zu verantworten.
Ein Erlass kann Ihnen nicht gewährt werden, da die Bank die Gebühren erhebt."

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