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Zusammenlegung Angestellter und Beamtin verheiratet beide Steuerklasse 4

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    Zusammenlegung Angestellter und Beamtin verheiratet beide Steuerklasse 4



    Hallo,




    mein Mann und ich sind seit 2023 verheiratet und überlegen, unsere Steuer nun zusammenzulegen. Bisher haben wir sie getrennt gemacht. Für 2023 musste mein Mann sogar 35 € nachzahlen. Er ist angestellt und verdient ca. 125.000 € brutto, und ich bin verbeamtet und verdiene ca. 63.000 € brutto. Wir befinden uns beide in der Steuerklasse 4 und haben keine Kinder.




    Was ist für uns besser – dass wir die Steuererklärung einzeln machen oder gemeinsam abgeben?




    Danke.

    #2
    Was ist für uns besser
    Zumeist ist die gemeinsame Variante besser, da die Splittingvorteile zum Tragen kommen.
    Man könnte das In einem kommerziellen Steuerprogramm ausprobieren.
    In MeinElster ist das nur mühsam darstellbar.


    Gruß - Hans

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      #3
      Hallo,

      eine Antwort auf diese Frage wäre Steuerberatung, welche hier im Forum nicht gemacht werden darf.

      Du könntest mit etwas Aufwand in Elster 3 Erklärungen eintippen, eine als Ehegatte nund die beiden für euch einzeln. Elster wird dir bei allen Erklärungen eine Berechnung anzeigen, die du vergleichen kannst.
      Alternativ gibt es auch Steuerberatungssoftware welche solche Vergleichsrechnungen vornimmt.

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        #4
        Naja, ein Blick auf die Angaben zu den Einkünften reicht aus, um zu erkennen, das die Zusammenveranlagung für euch günstiger ist als die Einzelveranlagung.

        Ihr könnt das leicht selbst überprüfen. Ihr müsst doch nur eure zu versteuernden Einkommen (zvE) des Jahres 2024 addieren, ebenso die festgesetzten Steuern.

        Das gemeinsame zvE gebt ihr in den Einkommensteuerrechner des BMF ein, der euch ausrechnet, wie hoch eure Steuern 2024 bei Zusammenveranlagung

        ausgefallen wären. https://www.bmf-steuerrechner.de/
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zusammenlegung auch, wenn mein Brutto als Beamtin niedriger ausfällt?

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            #6
            Gerade dann ist es vorteilhaft.

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              #7
              Zitat von Jb195 Beitrag anzeigen
              Zusammenlegung auch, wenn mein Brutto als Beamtin niedriger ausfällt?
              Gerade dann ist es vorteilhaft.
              Also folge unseren wertvollen Tipp's, Steuerberatung gibt es hier sowieso nicht!

              Gruß - Hans

              Kommentar


                #8
                Gerade dann ist es vorteilhaft.
                Genauso ist es ! Dein Mann hat zwar höhere Vorsorgeaufwendungen, aber es verbleibt beim zvE immer noch ein deutlicher Unterschied.

                Je größer dieser Unterschied ist, umso größer ist auch der Splittingvorteil.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo,

                  Normales (Werbungskosten, Kinderfreibeträge, Sonderausgaben, Kapitalerträge etc.) spielt in der Regel keine Rolle.

                  Die häufigsten Gründe die für Einzelveranlagungen sprechen können sind (ausdrücklich keine vollständige Auflistung):
                  - Lohnersatzleistungen in nennenswerter Höhe
                  - ausländische Einkünfte, die nur dem Progressionsvorbehalt unterliegen (praktisch ist das wie bei den Lohnersatzleistungen)
                  - die sogenannte Fünftelungsregelung (z.B. bei einer Abfindung, oder Lohn für mehrere Jahre)
                  - höhere außergewöhnliche Belastungen, da kann es sein, dass sich die zumutbare Eigenbelastung verringert.
                  - Kirchgeld (ein Partner ist Kirchenmitglied, der andere nicht)

                  Wenn davon nichts vorliegt ist die Zusammenveranlagung mit hoher Wahrscheinlichkeit besser.

                  Im Zweifel würde ich es durchrechnen (geht auch mit Elster, siehe oben). Dabei muss man aber bedenken, dass die Erklärungen dann auch richtig sein müssen (alle 3); zumindest sollten sie nicht voneinander abweichen.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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