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Fragen zum Verlustvortrag

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    Fragen zum Verlustvortrag

    Hallo allerseits,

    paar Infos vorne weg, meine Frau hat die Steuerklasse 5 und ich 3. Sie hat keine deutsche Staatsangehörigkeit (falls das eine Rolle spielt). Unsere Steuererklärung geben wir zusammenveranlagt ab. Sie hatte für einige Zeit studiert (ich ebenfalls, waren dann aber noch nicht verheiratet), das Geld fürs Leben und Studium erhielt sie von ihren Eltern. Da dies ihr Erststudium war, ist ein Verlustvortrag hierfür nicht möglich wenn ich das richtig verstanden habe. Nach Studiumabbruch von ihr und mir, gab es eine Zeit in der wir beide nicht arbeiteten aber bei Verwandten untergekommen waren. Ich fand einen Job kurz nachdem wir geheiratet haben. Nach weiterer Zeit dann eine Wohnung gefunden. Sie hatte kurzzeitig einen Minijob. Jetzt arbeitet sie Teilzeit.

    Ich vermute Mal, dass ein Verlustvortrag für die Zeit nach unserer Hochzeit auch nicht möglich ist weil das Einkommen unseres Haushalts positiv ist bzw war.
    Sehe ich es richtig, dass der einzigste Zeitraum für den ein Verlustvortrag in Frage kommt, die Zeit vor unserer Hochzeit ist und dann auch nur für mich, da ich bereits eine Ausbildung abgeschlossen hatte vor dem Studium? Und was für Kosten kann ich da groß angeben da ich noch zu Hause wohnte bei meinen Eltern welche auch die Studiums und Lebensmittelkosten übernahmen. Dementsprechend hatte ich praktisch keine Ausgaben.

    Ich hoffe ich habe es halbwegs verständlich geschrieben, lieben Dank fürs Lesen.
    Genaue Zeiten habe ich absichtlich nicht angeben.

    #2
    Dementsprechend hatte ich praktisch keine Ausgaben.
    Warum willst du dann Antworten zum Thema Verlustvortrag ? Steuerberatung gibt es hier nicht, die wäre auch nicht erlaubt.

    Ein Verlustvortrag setzt einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte voraus, der nur erreicht wird, wenn die Werbungskosten höher sind

    als die Einnahmen. Kosten der Lebenshaltung sind keine Werbungskosten, ansonsten gibt es im Internet jede Menge Seiten zu deinen

    Fragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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