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Umgang mit Rechnung von Google/Software aus Irland inkl 19% MwSt

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    Umgang mit Rechnung von Google/Software aus Irland inkl 19% MwSt

    Hallo,
    ich habe zum ersten Mal eine Rechnung die wohl unter das Reverse Charge verfahren fällt und bin jetzt überfragt.
    Ich habe nur umsatzsteuerbefreite Einnahmen nach §4 Abs 16 und bin daher nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
    Für Dezember und Januar hatte ich ein Abo für eine Sofware welches ich mit Paypal über mein Firmenkonto bezahlt habe. Da ich keine UmsatzsteuerID habe , ist diese auch nicht hinterlegt und Google stellte mir die Rechnungen mit 19% MwSt aus.
    Wie gehe ich nun damit um? Muss ich nun auf den Bruttobetrag die Steuer in Elster im passenden Formular angeben und zahlen? Oder nicht ,weil eben schon 19% Abgaben von Google gezahlt wurden?
    Nur durch Zufall bin ich auf diesen Umstand aufmerksam geworden und nun echt überfagt, weil ich überall unterschiedliche Aussagen bekomme.

    #2
    Wir machen hier keine Steuerberatung, das wäre auch nicht erlaubt. Deshalb nur ganz kurz:

    Da dich Google wie einen Privatkunden abgerechnet hat, liegt weder ein innergemeinschaftlicher Erwerb noch ein sonstiger Reverse Charge Umsatz vor.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort.

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        #4
        Der Vollständigkeit halber: Wenn ausländische "Großfirmen" (wie z.B. Apple, Google & Co.) auf ihren Rechnungen 19% deutsche Umsatzsteuer ausweisen, führen sie die auch nach Deutschland ab - der deutsche Staat kriegt also sein Geld. Als Kunde kann man solche Rechnungen wie "ganz normale" Rechnungen aus Deutschland behandeln (und auch Vorsteuer ziehen, falls man vorsteuerabzugsberechtigt ist - vom Steuerberater bestätigt; und ist ja eigentlich auch logisch).

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