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Frage zu Angaben auf Handwerkerrechnung

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    Frage zu Angaben auf Handwerkerrechnung

    Liebes Forum,

    ich vermiete ein EFH. Kürzlich war ein Malerfachbetrieb im Haus und hat an mehreren Stellen Setzungsrisse entfernt. Diese Arbeit wurde mir entsprechend in Rechnung gestellt.

    Meine Frage: welche Angaben müssen auf der Rechnung enthalten sein, so dass ich sie bei meiner Einkommenssteuererklärung 2026 absetzen kann? Aktuell sind auf der Rechnung alle Arbeitsschritte enthalten. Am Schluss steht dann der Rechnungsbetrag. Reicht das so aus? Oder müsste bei jeder der aufgeführten Positionen ein Einzelbetrag stehen?

    #2
    Reicht das so aus?
    Bei einem vermieteten Objekt sollte das reichen. Bei Eigennutzung müssen Angaben zu den Arbeitskosten gemacht werden,

    weil die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nur für die Arbeitskosten gilt. Der Handwerker darf den Arbeitsanteil auch schätzen,

    selbst aufteilen bzw. schätzen darf man allerdings nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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