Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

AfA bei Eigentümerwechsel

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    AfA bei Eigentümerwechsel

    Hallo, wie wird die AfA bei Eigentümerwechsel einer Mietwohnung berechnet und fängt die Nutzungsdauer der Abschreibung von 50 Jahren mit dem Kauf der Immobilie erneut an?​
    Danke für eine Antwort, Christian

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht. Deshalb nur ganz kurz:

    Die Gebäude-AfA muss neu ermittelt werden, auch der AfA-Zeitraum beginnt von vorne, es sei denn, man kann eine kürzere Nutzungsdauer

    durch ein Gutachten belegen. Das BMF hat eine Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung veröffentlicht.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,
      vielen Dank für die schnelle und positive Anwort. Ich war einige Zeit unterwegs und konnte mich erst heute melden bei dir bedanken.
      Viele Grüße, Christian

      Kommentar

      Lädt...
      X