AfA bei Eigentümerwechsel

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  • hcrqmb
    Neuer Benutzer
    • 25.02.2026
    • 2

    #1

    AfA bei Eigentümerwechsel

    Hallo, wie wird die AfA bei Eigentümerwechsel einer Mietwohnung berechnet und fängt die Nutzungsdauer der Abschreibung von 50 Jahren mit dem Kauf der Immobilie erneut an?​
    Danke für eine Antwort, Christian
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht. Deshalb nur ganz kurz:

    Die Gebäude-AfA muss neu ermittelt werden, auch der AfA-Zeitraum beginnt von vorne, es sei denn, man kann eine kürzere Nutzungsdauer

    durch ein Gutachten belegen. Das BMF hat eine Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung veröffentlicht.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • hcrqmb
      Neuer Benutzer
      • 25.02.2026
      • 2

      #3
      Hallo Charlie24,
      vielen Dank für die schnelle und positive Anwort. Ich war einige Zeit unterwegs und konnte mich erst heute melden bei dir bedanken.
      Viele Grüße, Christian

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