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Verspätungszuschlag für rückwirkende Beantragung von Arbeitnehmersparzulage

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    Verspätungszuschlag für rückwirkende Beantragung von Arbeitnehmersparzulage

    Hallo Community,

    ich habe für meinen Sohn rückwirkend Arbeitnehmersparzulage beantragt. Lt. einschlägigen Informationen ist dies für bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich. Sein Einkommen in dieser Zeit war gering (Azubi) und es ist keine sonstige Steuerschuld entstanden.
    Trotzdem hat das Finanzamt 425,-- (!!!) Verspätungszuschlag berechnet.

    Hat jemand damit Erfahrungen oder kann mir raten, was zu tun ist?

    Lieben Dank für eure Ratschläge

    #2
    Hat jemand damit Erfahrungen oder kann mir raten, was zu tun ist?
    Rechtsmittel einlegen, was soll man sonst raten ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ein Verspätungszuschlag setzt voraus, dass tatsächlich eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bestand. Weder der Antrag auf Veranlagung bei ausschließlich Einkünften aus nichtsselbstständiger Arbeit oder auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage kann daher einen Verspätungszuschlag auslösen. Möglicherweise ist aus dem oder den Bescheiden ersichtlich, warum das FA von einer Pflichtveranlagung ausging.

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        #4
        Für den Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage kann es keinen Verspätungszuschlag geben, sondern nur für die Einkommensteuer, wenn das Finanzamt von einer Abgabeverpflichtung ausgeht, die Du ggf. nicht erkannt hast. Die meisten Verpflichtungsgründe stehen in § 46 EStG. Spekulativ würde ich -insbesondere- prüfen:
        • mehrere sich überlappende Arbeitsverhältnisse
        • Lohnersatzleistungen von über 410 €
        • Betrag in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung ist höher als die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen
        Was meinst Du mit "keine sonstige Steuerschuld entstanden" ? Erstattung ? Steuer 0 € ? festgesetzte Einkommensteuer betrug XY € und deckt sich mit der Lohnsteuer ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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