Ich habe folgende Frage:
Ich müsste dieses Jahr die einkommenssteuererklärung für meine Mutter machen.
Sie ist seit Anfang 2025 verwitwet.
Für meine Mutter konnte ich bereits die Bescheinigungen für 2025 abrufen.
Ich habe allerdings das Problem, daß die Abrufberechtigung für Bescheinigunen für meinen Vater nicht gestellt werden kann, da dieser ja nicht mehr gemeldet ist, weil eben verstorben.
Gibt es eine Möglichkeit n so einem Fall doch noch an die benötigten Daten zu kommen?
Hinsichtlich der Kapitaleinkünfte hab ich auch noch eine grundsätzliche Frage:
Meine Mutter hat auf das Erbe verzichtet, damit sind nur mein Bruder und ich Erben.
Bei wem müssen jetzt die Kapitaleinkünfte nach dem Sterbetag erklärt werden?
Dummerweise handelte es sich teilweise um gemeinschaftskonten. Das heißt die Einkünfte aus den Nachlasskonten sind nicht wirklich aufteilbar ...
Ich müsste dieses Jahr die einkommenssteuererklärung für meine Mutter machen.
Sie ist seit Anfang 2025 verwitwet.
Für meine Mutter konnte ich bereits die Bescheinigungen für 2025 abrufen.
Ich habe allerdings das Problem, daß die Abrufberechtigung für Bescheinigunen für meinen Vater nicht gestellt werden kann, da dieser ja nicht mehr gemeldet ist, weil eben verstorben.
Gibt es eine Möglichkeit n so einem Fall doch noch an die benötigten Daten zu kommen?
Hinsichtlich der Kapitaleinkünfte hab ich auch noch eine grundsätzliche Frage:
Meine Mutter hat auf das Erbe verzichtet, damit sind nur mein Bruder und ich Erben.
Bei wem müssen jetzt die Kapitaleinkünfte nach dem Sterbetag erklärt werden?
Dummerweise handelte es sich teilweise um gemeinschaftskonten. Das heißt die Einkünfte aus den Nachlasskonten sind nicht wirklich aufteilbar ...

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