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Korrektur Lohnsteuerabzug bei Insolvenzgeld - reale Auswirkung auf das Netto

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    Korrektur Lohnsteuerabzug bei Insolvenzgeld - reale Auswirkung auf das Netto

    Hallo, folgender Fall.

    Januar 2026 fehlerhafte Lohnabrechnung - Lohnsteuerabzug zu gering
    Februar 2026 - erster Insolvenzgeldmonat - Lohnsteuerabzug zu hoch, um den Januar auszugleichen


    Im Januar 2026 hatte der Arbeitgeber einen Abrechnungsfehler in der Lohnabrechnung. Das führte dazu, dass der Lohnsteuerabzug im Januar deutlich zu gering war. Dies wurde dann im Februar durch einen zu hohen Lohnsteuerabzug korrigiert.

    Doch folgendes Problem: Der Februar ist ein Entgeltersatzmonat. Der Januar war noch ein normal abgerechneter Monat. Real wurde somit zu wenig Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt. Und im Februar wurde "virtuell" zuviel Lohnsteuer bei der Insolvenzgeldberechnung abgezogen.

    So wie ich das sehe, wird dieser Fehler auch im Rahmen der ESt Erklärung nicht mehr korrigiert werden können. Das Finanzamt wird bei der ESt Erklärung 2026 zu wenig abgeführte Lohnsteuer feststellen. Und das Insolvenzgeld wird im Nachhinein auch nicht mehr angepasst, so dass real zu wenig Insolvenzgeld ausgezahlt wurde. Demnach ein doppeltes Problem. Zu wenig Steuer an das Finanzamt und zu wenig Insolvenzgeld (Netto) durch Korrektur des Lohnsteuerabzug Fehlers in einem Insolvenzgeldmonat.

    Was meint ihr? Beachte ich hier irgendetwas nicht? Wird im Rahmen der ESt Erklärung eine Korrektur stattfinden?

    Danke vorab.

    #2
    Ein schönes Problem aber keines mit Bezug zur Elektronischen Steuererklärung (ELSTER).

    Im rahmen der Einkommensteuererklärung wird sich maximal das Problem mit dem zu geringen Lohnsteuereinbehalt klären.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      In einem solchen Fall muss der AG eine Korrekturabrechnung für Januar machen, was aber die Abrechnung für Februar verändert (Nachzahlung).
      Vielleicht hat er es ja so gemacht und du hast es nur nicht richtig gedeutet!? Mußt halt mal schauen, wie die Märzabrechnung ausfällt.
      Sollte dann wieder mehr sein als im Feb, da keine Nachzahlung mehr erfolgt. Eventuell wird dann alles klarer.
      Wichtig ist ja nur dass das Insolvenzgeld brutto nicht zu gering ausfällt. Alles andere gleicht die EKSt-Erklärung aus.
      Hoffen wir das Beste.


      Gruß - Hans

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