Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärungspflicht bei Rentnern

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärungspflicht bei Rentnern

    Hallo,
    in dem Zusammenhang mal eine Frage:
    Ich habe wahrscheinlich im nächsten Jahr keine Kapitalerträge über 2000.-€ (Ehhepaar). Was passiert, wenn ich mit Elster prüfe ob ich Steuern zu bezahlen habe und wenn da 0 rauskommt ich dann einfach keine Erklärung abgebe und auch keine Nichtveranlagung beantrage?
    Ich dachte, ich mache die Erklärungen für jedes Jahr fertig und speichere als Entwurf. Sollte ich dann vom Finanzamt eine Aufforderung bekommen sende ich den Entwurf ab.
    Wir sind schon seit Jahren unter der Freigrenze (Ehepaar, Splitting, Frau geringe Rente). Ein Erklärung machte ich bisher nur weil ich die Kapitalertragssteuer wieder haben wollte, denn die Kapitalerträge lagen über 2000.-€
    Gruß Klaus

    #2
    Ähm, welche Frage ist denn jetzt aktuell? Seit vier Monaten ist der Thread tot, da stellt dann jemand eine (für mich unverständliche, weil ich jetzt nicht extra die 10 davorliegenden Beiträge durchles) Frage, und schon grätscht der nächste dazwischen, um eine andere Frage anzubringen.

    Kommentar


      #3
      Was passiert, wenn ich mit Elster prüfe ob ich Steuern zu bezahlen habe und wenn da 0 rauskommt ich dann einfach keine Erklärung abgebe und auch keine Nichtveranlagung beantrage?
      § 56 EStDV stellt für die Erklärungspflicht nicht darauf ab, ob Steuern anfallen, sondern darauf, ob der Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Grundfreibetrag

      bzw, bei Zusammenveranlagung über dem doppelten Grundfreibetrag liegt. 2026 wären das 24.696 €. Steuern fallen da noch keineswegs an, weil ja in jedem

      Fall noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden dürfen, aber formell besteht trotzdem Erklärungspflicht.

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        und schon grätscht der nächste dazwischen, um eine andere Frage anzubringen.
        Sieh's doch mal positiv - Hauptsache der "Gast" grätscht nicht mehr dazwischen, ist doch schon lange viel gemütlicher hier - oder?

        Gruß - Hans

        Kommentar


          #5
          Hallo,
          sorry, Ihr habt recht. Ein neuer Beitrag wäre da besser gewesen. Ich hatte auch nicht gesehen, dass der Ursprungsbeitrag schon so alt ist.

          Kann das einer der Moderatoren in ein neues Thema abtrennen ?
          Gruß Klaus

          Kommentar


            #6
            Hallo Gpswanderer,

            ich habe deine Frage sowie die Antworten darauf wunschgemäß in ein neues Thema verschoben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X