Guten Abend zusammen,
Ich habe mich im Februar 2025 mit mehr als 1% an einer GmbH beteiligt und war dort als Prokurist tätig. Nun als Geschäftsführer.
Für die Finanzierung des Anteilskaufes habe ich einen Kredit aufgenommen. Die entsprechenden Zinsen sollten meiner Meinung nach als Werbungskosten abziehbar sein, wenn das Teileinkünfteverfahren gewählt wird. Das Teileinkünfteverfahren ist für mich aus zwei Gründen attraktiv: Zinsen als Werbungskosten abzugsfähig + Frau in Elternzeit und somit geringer persönlicher Steuersatz bei Zusammenveranlagung.
Ich habe mich nun durch die Anlagen KAP und KAP-BET gequält, finde jedoch kein Feld, in dem ich die Werbungskosten angeben kann.
Darüber hinaus habe ich die Frage, ob in 32b der Anlage KAP (Einzelangaben) die Steuernummer der Gesellschaft oder meine aufgeführt werden muss.
Über Unterstützung und Hilfestellungen würde ich mich sehr freuen.
Herzlichen Dank vorab!
Ich habe mich im Februar 2025 mit mehr als 1% an einer GmbH beteiligt und war dort als Prokurist tätig. Nun als Geschäftsführer.
Für die Finanzierung des Anteilskaufes habe ich einen Kredit aufgenommen. Die entsprechenden Zinsen sollten meiner Meinung nach als Werbungskosten abziehbar sein, wenn das Teileinkünfteverfahren gewählt wird. Das Teileinkünfteverfahren ist für mich aus zwei Gründen attraktiv: Zinsen als Werbungskosten abzugsfähig + Frau in Elternzeit und somit geringer persönlicher Steuersatz bei Zusammenveranlagung.
Ich habe mich nun durch die Anlagen KAP und KAP-BET gequält, finde jedoch kein Feld, in dem ich die Werbungskosten angeben kann.
Darüber hinaus habe ich die Frage, ob in 32b der Anlage KAP (Einzelangaben) die Steuernummer der Gesellschaft oder meine aufgeführt werden muss.
Über Unterstützung und Hilfestellungen würde ich mich sehr freuen.
Herzlichen Dank vorab!

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