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Einkünfte aus Tätigkeit für einen ausländischen Arbeitgeber

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    Einkünfte aus Tätigkeit für einen ausländischen Arbeitgeber

    Hi,

    ich hab eine Frage zur Angabe von Einkünften bei einer Tätigkeit im Ausland (!) für einen ausländischen Arbeitgeber. Das Land ist Curacao. Meines Erachtens gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen, ich bin auch nicht entsendet worden und ich war auch kein Grenzgänger. Ich benutze tax2026 von Buhl für meine Steuererklärung.

    Wie gebe ich dies nun richtig in der Steuererklärung an. Meines Erachtens bin ich ja weder Grenzgänger noch DBA/ATE/ZÜ oder anders. Zeile 21-24 treffen daher denke ich nicht zu.
    Ich habe das Einkommen daher in Zeile 18 als Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist deklariert. Ist dies richtig?

    Wo gebe ich in dem Fall die bereits im Ausland gezahlte Steuer an? Nur in Anlage AUS? N-AUS benötige ich dann ja nicht?

    Und sofern AUS benötigt wird: Ziehe ich in Zeile 7 AUS von dem Bruttoeinkommen neben der Werbungskosten auch die bereits gezahlte Steuer hier ab?

    Vielen Dank für die Hilfe in diesem komplexen Thema !

    Beste Grüße

    phil.e
    Zuletzt geändert von phil.e.; Gestern, 16:49.

    #2
    Zitat von phil.e. Beitrag anzeigen
    Zeile 21-24 treffen daher denke ich nicht zu
    In Zeile 21 - 24 des Hauptvordrucks sind die Angaben zum Ehegatten zu machen. Die sind natürlich bei einer Zusammenveranlagung grundsätzlich auszufüllen.

    Was heißt denn Tätigkeit im Ausland? Wie viel hältst Du Dich denn dort im Jahr auf?

    Meiner Meinung nach müsste man, bevor man überlegt, was wo einzutragen ist, erstmal abklären, ob es sich um eine Arbeitnehmertätigkeit handelt oder um ein Gewerbe etc. Aber das ist nicht die Aufgabe eines Anwenderforums, sondern eher die eines Steuerberaters.

    Kommentar


      #3
      Es handelt sich um eine Arbeitnehmertätigkeit für 3 Monate.
      Ich meine Zeile 21-24 der Anlage N. Diese beziehen sich auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

      Kommentar


        #4
        Nach dem Wortlaut der Anlage AUS (Stand 2024) erklärst du in Zeile 7 deine Einkünfte abzüglich der WK und Steuer. In Zeile 10 kommt dann zusätzlich der abgezogne Steuerbetrag.

        Sofern du eine Anrechnung nach § 34c Absatz 1EStG möchtest, ist die Steuer zusätzlich in zeile 12 zu erklären. Ob man in diesem Fall den Abzug der Steuer in Zeile 7 weglässt oder diese wieder automatisch zugerechnet wird ist mir auch nicht klar. Das solltest du ggf. mal mittels der Probeberechnung von ELSTER klären.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          Nach meiner persönlichen Meinung entspricht die Steuer in Curacao nicht der deutschen Einkommensteuer und kann daher nicht auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden. Es besteht dann lediglich die Möglichkeit die Curacao-Steuer nach § 34c Abs. 3 EStG zu berücksichtigen, d.h. in Anlage AUS Zeile 11 zu erklären und in Zeile 7 abzuziehen.

          Und Beamtenschweiß stimme ich nicht ganz zu: Falls die ausländische Steuer der deutschen Einkommensteuer entsprechen würde, bestände ein Wahlrecht zwischen Steueranrechnung (Zeile 12, kein Abzug in Zeile 7) oder Abzug nach § 34c Abs. 2 EStG (zu erklären in Zeile 10 und Abzug in Zeile 7).
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Picard777 Wir sind witzigerweise einer Meinung, auch wenn du mir nicht zustimmst
            In den Anlagen AUS früherer jahre gab es 2 getrennte Zeilen für die Anrechnung bzw. den Abzug als WK. Diese Klarheit gibt die aktuelle Anlage AUS zumindest nach meiner Meinung nicht wieder.

            Ob Curacao eine der deutschen ESt entsprechende Steuer hat, ist mir ehrlich gesagt egal. Hier geht es nur um die Eintragung in der Erklärung und nicht um eine steuerfachliche Prüfung, die kann das FA selber machen.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              Okay, vielen Dank schon einmal! Kann mal berichten was rauskommt

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