Hi,
ich hab eine Frage zur Angabe von Einkünften bei einer Tätigkeit im Ausland (!) für einen ausländischen Arbeitgeber. Das Land ist Curacao. Meines Erachtens gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen, ich bin auch nicht entsendet worden und ich war auch kein Grenzgänger. Ich benutze tax2026 von Buhl für meine Steuererklärung.
Wie gebe ich dies nun richtig in der Steuererklärung an. Meines Erachtens bin ich ja weder Grenzgänger noch DBA/ATE/ZÜ oder anders. Zeile 21-24 treffen daher denke ich nicht zu.
Ich habe das Einkommen daher in Zeile 18 als Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist deklariert. Ist dies richtig?
Wo gebe ich in dem Fall die bereits im Ausland gezahlte Steuer an? Nur in Anlage AUS? N-AUS benötige ich dann ja nicht?
Und sofern AUS benötigt wird: Ziehe ich in Zeile 7 AUS von dem Bruttoeinkommen neben der Werbungskosten auch die bereits gezahlte Steuer hier ab?
Vielen Dank für die Hilfe in diesem komplexen Thema
!
Beste Grüße
phil.e
ich hab eine Frage zur Angabe von Einkünften bei einer Tätigkeit im Ausland (!) für einen ausländischen Arbeitgeber. Das Land ist Curacao. Meines Erachtens gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen, ich bin auch nicht entsendet worden und ich war auch kein Grenzgänger. Ich benutze tax2026 von Buhl für meine Steuererklärung.
Wie gebe ich dies nun richtig in der Steuererklärung an. Meines Erachtens bin ich ja weder Grenzgänger noch DBA/ATE/ZÜ oder anders. Zeile 21-24 treffen daher denke ich nicht zu.
Ich habe das Einkommen daher in Zeile 18 als Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist deklariert. Ist dies richtig?
Wo gebe ich in dem Fall die bereits im Ausland gezahlte Steuer an? Nur in Anlage AUS? N-AUS benötige ich dann ja nicht?
Und sofern AUS benötigt wird: Ziehe ich in Zeile 7 AUS von dem Bruttoeinkommen neben der Werbungskosten auch die bereits gezahlte Steuer hier ab?
Vielen Dank für die Hilfe in diesem komplexen Thema
!Beste Grüße
phil.e


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