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Reverse Charge in der EÜR

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    Reverse Charge in der EÜR

    Hallo
    Ich bin umsatzsteuerpflichtig und habe eine Frage beim ausfüllen der EÜR mit Elster. Und zwar geht es um Betriebsausgaben Nr. 29 bezogenen Fremdleistungen. Dort habe ich den Betrag der Etsy Gebühren eingetragen, da sie unter Fremdleistungen Paragraph 13b EU laufen. Die Rechnungen von Etsy sind ohne Umsatzsteuer, diese wird separat ans Finanzamt abgeführt. Müssen in der EÜR die ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer der Fremdleistungen auch irgendwo eingetragen werden? Z.B. unter Punkt 57 gezahlte und nach Paragraph 15 UStG abziehbare Vorsteuerbeträge? Oder woanders? Und wie sieht es mit der Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben aus?

    #2
    Hallo,
    diese Fragen drehen sich zwar um die Eintragung ins EÜR-Formular. Aber letztendlich erfordert die Beantwortung eine grundsätzliche kaufmännische Schulung zum Thema Reverse Charge.

    Manche Formulierungen (z.B. Die Rechnungen von Etsy sind ohne Umsatzsteuer, diese wird separat ans Finanzamt abgeführt.) lassen mich vermuten, dass auch Fragen beantwortet werden müssen, die hier gar nicht gestellt werden. Und wenn das Vokabular nicht eindeutig ist, kann jede Antwort völlig falsch verstanden werden.

    Mein Tipp: erstmal das Wissen auffrischen (es gibt einige Erläuterungen im Netz) ...

    Zweiter Tipp: Klarer machen, um was es geht bei der Umsatzsteuer der Fremdleistungen (nur etsy?) und der Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben.



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      #3
      Die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer ist in Zeile 58 der EÜR einzutragen.

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        #4
        Tut mir leid wenn mein Text nicht verständlich genug ist. Vielleicht können wir das erstmal mit den innergemeinschaftlichen Erwerben klären. Alle Materialien die ich in Deutschland gekauft habe , habe ich unter Waren, Rohstoffe und Hilfstoffe Netto eingetragen. Ich habe eine Netto Rechnung von Material aus den Niederlanden. Trage ich die auch unter Waren, Rohstoffe und Material ein? Netto oder Brutto?

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          #5
          Ok, eine neue Frage.

          Ausgaben für Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe gehören in Zeile 27. Netto natürlich, das gilt dann erst recht, wenn auch kein Bruttobetrag geflossen ist.

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            #6
            Ok. Und die Umsatzsteuer für diese Rechnung aus den Niederlanden trage ich wo ein in der EÜR? Die ans Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer habe ich bereits in Zeile 58 eingetragen. Muss ich für diese Rechnung unter abziehbare Vorsteuerbeträge 57 auch die 19 Prozent eintragen?

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              #7
              Du kannst ja eine Ausgabe immer nur einmal als Betriebsausgabe geltend machen. Also in der EÜR für das Jahr, in dem Du die Umsatzsteuer für eine Leistung ans Finanzamt gezahlt hast, trägst Du den Betrag in Zeile 58 ein. Ein nochmaliger Betriebsausgabenabzug für den gleichen Betrag z. B. in Zeile 57 darf natürlich nicht sein.

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                #8
                Ok. Und die Etsy Gebühren trage ich dann unter Fremdleistungen Nr 29. Die Umsatzsteuer von den Etsy Gebühren dann nur unter : an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer Nr.58 ?

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                  #9
                  Ja genau. Natürlich nur wenn die Steuer auch im gleichen Jahr schon gezahlt worden ist.

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