Hallo
Ich bin umsatzsteuerpflichtig und habe eine Frage beim ausfüllen der EÜR mit Elster. Und zwar geht es um Betriebsausgaben Nr. 29 bezogenen Fremdleistungen. Dort habe ich den Betrag der Etsy Gebühren eingetragen, da sie unter Fremdleistungen Paragraph 13b EU laufen. Die Rechnungen von Etsy sind ohne Umsatzsteuer, diese wird separat ans Finanzamt abgeführt. Müssen in der EÜR die ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer der Fremdleistungen auch irgendwo eingetragen werden? Z.B. unter Punkt 57 gezahlte und nach Paragraph 15 UStG abziehbare Vorsteuerbeträge? Oder woanders? Und wie sieht es mit der Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben aus?
Ich bin umsatzsteuerpflichtig und habe eine Frage beim ausfüllen der EÜR mit Elster. Und zwar geht es um Betriebsausgaben Nr. 29 bezogenen Fremdleistungen. Dort habe ich den Betrag der Etsy Gebühren eingetragen, da sie unter Fremdleistungen Paragraph 13b EU laufen. Die Rechnungen von Etsy sind ohne Umsatzsteuer, diese wird separat ans Finanzamt abgeführt. Müssen in der EÜR die ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer der Fremdleistungen auch irgendwo eingetragen werden? Z.B. unter Punkt 57 gezahlte und nach Paragraph 15 UStG abziehbare Vorsteuerbeträge? Oder woanders? Und wie sieht es mit der Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben aus?

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