Hallo,
ich habe im Jahr 2025 einen Gewerbebetrieb aufgegeben (unterjährige Betriebsaufgabe, Gewinn: ca. 23.000€ und zeitlich danach einen neuen Gewerbebetrieb eröffnet (auch in 2025, Gewinn ca. 5000€).
Beide getrennt sind demnach unter dem Ertrag von 24.500€.
Zusammengerechnet ist der Ertrag über 24.500€. Gilt für beide Betriebe jeweils ein Freibetrag von 24.500€ oder wird der Gewinn als Ganzes betrachtet? Müsste ich folglich Gewerbesteuer zahlen?
Falls der Freibetrag für beide unabhängig gilt, müsste ich ja dann keine Gewerbesteuererklärungen abgeben. Ich möchte dies jedoch vorsorglich tun, da ich für 2024 Gewerbesteuer gezahlt habe. Eine Vorauszahlung für 2025 habe ich auch schon geleistet. Diese Vorauszahlung müsste ich dann zurückbekommen.
Zusammenfassend müsste ich zwei Einnahme-Überschuss-Rechnungen, zwei Gewerbesteuererklärungen, eine Umsatzsteuererklärung und eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Richtig?
In der Einkommenssteuererklärung jedoch müsste ich demnach die Zeilen bei 2 - Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG nicht ausfüllen. oder? (Zusatzinfo:
Vielen Dank im Voraus!
ich habe im Jahr 2025 einen Gewerbebetrieb aufgegeben (unterjährige Betriebsaufgabe, Gewinn: ca. 23.000€ und zeitlich danach einen neuen Gewerbebetrieb eröffnet (auch in 2025, Gewinn ca. 5000€).
Beide getrennt sind demnach unter dem Ertrag von 24.500€.
Zusammengerechnet ist der Ertrag über 24.500€. Gilt für beide Betriebe jeweils ein Freibetrag von 24.500€ oder wird der Gewinn als Ganzes betrachtet? Müsste ich folglich Gewerbesteuer zahlen?
Falls der Freibetrag für beide unabhängig gilt, müsste ich ja dann keine Gewerbesteuererklärungen abgeben. Ich möchte dies jedoch vorsorglich tun, da ich für 2024 Gewerbesteuer gezahlt habe. Eine Vorauszahlung für 2025 habe ich auch schon geleistet. Diese Vorauszahlung müsste ich dann zurückbekommen.
Zusammenfassend müsste ich zwei Einnahme-Überschuss-Rechnungen, zwei Gewerbesteuererklärungen, eine Umsatzsteuererklärung und eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Richtig?
In der Einkommenssteuererklärung jedoch müsste ich demnach die Zeilen bei 2 - Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG nicht ausfüllen. oder? (Zusatzinfo:
- Voraussetzung § 35 EStG: Die Steuerermäßigung nach § 35 EStG setzt voraus, dass Gewerbesteuer festgesetzt wurde. Ohne einen Gewerbesteuer-Messbetrag aus einem Gewerbesteuerbescheid entfällt die Anrechnung.)
Vielen Dank im Voraus!

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