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Fragen zu Betriebs-Rente (bAV)

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    Fragen zu Betriebs-Rente (bAV)

    Hallo,

    ich habe ein Angebot zum Abschluß einer Betriebsrente. Die Eckdaten des Angebotes/Vertrages sind wie folgt:
    • A: Von meinem Bruttogehalt wird ein - von mir selbst festzulegender - Eigentanteil (zum Beispiel 100€) in die betriebliche Rente umgewandelt.
    • B: Ich erhalte von meinem Arbeitgeber einen Zuschuss für die Betriebsrente (z.B. 50€)
    • C: Laut Software Berechnungen des Angeboterstellers ergeben sich durch A und B (weniger Brutto -> geringere Soz.versicherungsabgaben) finanzielle Vorteile durch Ersparnisse aus der Soz.Versicherungen (z.B. 90€). Diese Ersparnis soll auch in die Betriebsrente einfliessen.

    Zusammenfassend sollen in meine Betriebsrente monatlich die Beträge A, B und C einfliessen, also 100+50+90=240€ monatlich.

    Meine Frage ist, wie werden diese Beträge in die Einkommensteuererklärung gehandhabt? Muss ich diese eintragen? Ich meine, die ArbeitgeberZuschüsse B werden auf der eLohnsteuerkarte stehen, aber sind sie dann nicht wieder Einkommensbezüge, die also steuerpflichtig sind - das wäre ja kontraproduktiv?
    Und was ist mit dem Eigenanteil und den soz.vers. Ersparnissen - gehören diese Beiträge in die Einkommensteuererklärung?

    Danke für die Aufklärung
    Zuletzt geändert von cska133; Heute, 16:02.

    #2
    Bei den unterschiedlichen Modellen, die es zum Thema Betriebsrente gibt, würde ich mal abwarten, wie das bei dir gehandhabt wird

    oder eben den Anbieter fragen. Der muss das doch wissen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      wird das nicht gleich gehandhabt? Welche verschiedene Modelle?

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        #4
        Hallo cska133 ,

        Abgesehen, dass wir hier keine Rechts- und Steuerberatung leisten dürfen, können wir ja trotzdem zum Nachdenken anregen.
        Wie z.B. hier an dem Wert C, das ist ein völlig imaginärer Betrag, buchhalterisch erstmal gar nicht zu erfassen!
        "Wenn du den Vertrag abschließt, sparst du den SV-Beitrag" und musst ihn dann später von deinem eingenen Netto einzahlen!
        Das wird sehr gerne von "Bankverkäufern" oder "Versicherungsfuzzis", als zusätzlichens Verkaufsargument angewendet.
        Manche geben sogar noch eine Steuerersparnis, irgendwo in der Zukunft an, die sie dann jetzt sofort auf diesen Vertrag hier anwenden
        Meist sehr wirksam - aber du musst ja selber wissen was du da machst.
        Ich sag nur "Vorsicht" - immer erst genau informieren!

        Gruß - Hans

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