Habe heute mein Steuerbescheid erhalten, darin heißt es das über mein Guthaben ist eine gesonderte Mitteilung erhalte..was bedeutet das? Ich habe gestern meine Bankdaten kurzfristig geändert in mein Elster..kann das damit zusammenhängen oder ist es was anderes
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Gesonderte Mitteilung über Guthaben
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Vielleicht ist ja die Überweisung deines Guthabens, durch deine Bankänderung, ans FA zurückgegangen.Zitat von Sarahsofia2020 Beitrag anzeigenmeine Bankdaten kurzfristig geändert
Gruß - Hans
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Steuerbescheid ist von gestern, und gestern hatte ich die Bankverbindung geändert. Bescheid war heute morgen in briefkasten.denke ich mal das das Geld noch nicht raus gegangen ist..bescheid ist vom 31.3.26;...auf den Bescheid steht über Verwendung des Guthabens wird eine gesonderte Mitteilung erfolgen...entweder hängt das mit der änderung der Bankverbindung gestern ..damit zu tun hat oder es ist was anderes
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Diese Mitteilung im Bescheid bedeutet, dass keine automatische Erstattung erfolgt und die Verwendung des Guthabens erst geprüft werden muss.
Mögliche Ursachen:
- dem FA liegt keine Bankverbindung vor
- es liegt eine Pfändung oder Abtretung vor
- anhängiges Insolvenzverfahren
Mit der Mitteilung über geänderte Bankdaten dürfte dies nicht in Zusammenhang stehen. So schnell ist die Verarbeitung über ELSTER / beim FA nicht.
Des Weiteren haben Steuerbescheide eine Vorlaufzeit von ca. einer Woche und eine Erstattung wird zum Bescheiddatum angewiesen.
PS: es ist immer eine dumme Idee in dem Zeitraum zwischen Abgabe der Steuererklärung (mit Angabe der alten BV) und dem Eingang des Steuerbescheides die Bankverbindung zu ändern.Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; Heute, 09:57.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Mittlerweile habe ich die Information erhalten das das Jugendamt beim Finanzamt pfändet..aber ich glaube aus den Guthaben kann nichts gepfändet werden, da ich nicht gearbeitet habe und nur mein Mann Steuern gezahlt hat..somit müsste die Berechnung auf null heraus gehen oder liege ich da falsch...das eigentlich das ganze Guthaben ausgezahlt werden muss
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Grundsätzlich müsstest du mit deiner Annahme recht haben sofern die Pfändung nur dich betrifft.
Das ist aber kein Thema hier fürs Forum sondern sollte mit deinem FA geklärt werden.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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