Hallo zusammen,
bevor ich gesteinigt werde: Ich habe wirklich alles durchsucht, auch Steuer-Chatbots, KI und auch die offiziellen Unterlagen des Arbeitsamtes und des Finanzamtes zum Thema Insolvenzgeld, jedoch finde ich keine Hilfe. Meine Kollegen und Vorgesetzten wissen es auch nicht oder sind sich unsicher.
Der automatische ELSTER Abruf des vom Arbeitsamt gemeldeten Betrages funktioniert noch nicht. Alles ist da, außer die für mich wichtigste Bescheinigung vom Arbeitsamt, die meine Frage klären würde. Es heißt wohl, dass das Arbeitsamt bis zum 28.Februar ans Finanzamt übermittelt, aber das ist immer noch nicht geschehen und ich würde die Steuererklärung gerne abgeben.
Nun zum Problem:
Ich hab letztes Jahr für die Monate Februar, März und April 2025 Insolvenzgeld erhalten (durch eine Vorfinanzierung falls das wichtig ist).
Mit unserer Abrechnung haben wir auch die Insolvenzgeldbescheinigung der Bundesagentur für Arbeit durch den Insolvenzverwalter erhalten.
Jedoch ist dort für mich nicht klar ersichtlich, was nun für die Steuer relevant ist.
Ich weiß, dass es auf den Hauptdruck kommt - da ist eine extra Zeile und mein tax Programm trägt das dort automatisch ein.
Auf dem Beleg sind vorne das Bruttogehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Also das Gehalt, inklusive Lohnsteuer, wie es gewesen wäre, wenn nicht das Arbeitsamt eingesprungen wäre.
Auf der nächsten Seite sind dann Angaben zu Abzügen aufgeführt, also, Lohnsteuer, Kirchensteuer, Sozialversicherungen etc.
Und darunter steht dann "Ansprüche dritter im Rahmen einer Vorfinanzierung", wo dann die Nettobeträge aufgeführt sind, die ich auch tatsächlich ausgezahlt bekommen habe.
Die Frage ist nun: Was davon muss in die Steuererklärung? Der aufgeführte "besteuerte" Bruttobetrag oder das Nettogehalt, das mir ausgezahlt wurde?
Danke im Voraus für Eure Unterstützung.
bevor ich gesteinigt werde: Ich habe wirklich alles durchsucht, auch Steuer-Chatbots, KI und auch die offiziellen Unterlagen des Arbeitsamtes und des Finanzamtes zum Thema Insolvenzgeld, jedoch finde ich keine Hilfe. Meine Kollegen und Vorgesetzten wissen es auch nicht oder sind sich unsicher.
Der automatische ELSTER Abruf des vom Arbeitsamt gemeldeten Betrages funktioniert noch nicht. Alles ist da, außer die für mich wichtigste Bescheinigung vom Arbeitsamt, die meine Frage klären würde. Es heißt wohl, dass das Arbeitsamt bis zum 28.Februar ans Finanzamt übermittelt, aber das ist immer noch nicht geschehen und ich würde die Steuererklärung gerne abgeben.
Nun zum Problem:
Ich hab letztes Jahr für die Monate Februar, März und April 2025 Insolvenzgeld erhalten (durch eine Vorfinanzierung falls das wichtig ist).
Mit unserer Abrechnung haben wir auch die Insolvenzgeldbescheinigung der Bundesagentur für Arbeit durch den Insolvenzverwalter erhalten.
Jedoch ist dort für mich nicht klar ersichtlich, was nun für die Steuer relevant ist.
Ich weiß, dass es auf den Hauptdruck kommt - da ist eine extra Zeile und mein tax Programm trägt das dort automatisch ein.
Auf dem Beleg sind vorne das Bruttogehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Also das Gehalt, inklusive Lohnsteuer, wie es gewesen wäre, wenn nicht das Arbeitsamt eingesprungen wäre.
Auf der nächsten Seite sind dann Angaben zu Abzügen aufgeführt, also, Lohnsteuer, Kirchensteuer, Sozialversicherungen etc.
Und darunter steht dann "Ansprüche dritter im Rahmen einer Vorfinanzierung", wo dann die Nettobeträge aufgeführt sind, die ich auch tatsächlich ausgezahlt bekommen habe.
Die Frage ist nun: Was davon muss in die Steuererklärung? Der aufgeführte "besteuerte" Bruttobetrag oder das Nettogehalt, das mir ausgezahlt wurde?
Danke im Voraus für Eure Unterstützung.

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