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Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6 nicht zuordbar?

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    Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6 nicht zuordbar?

    Guten Abend,

    heute bekam ich die Rückmeldung, dass meine "Nichtselbstständige Arbeit (StKl.6)" nachgewiesen werden muss, da keine Lohnsteuerbescheinigung vorliege.
    Nur habe ich 2025 definitiv keine Nebentätigkeit ausgeführt, alle existierenden Lohnsteuerbescheinigungen sind auch ein vielfaches der fraglichen Summe, daher schließe ich eine Fehlzuordnung der AG aus (Jobwechsel).
    Existiert die Möglichkeit, den Ursprung dieser Summe herauszufinden?
    Eine Prüfung aller Bankkonten ergab, dass ich nie dieses Geld erhalten habe, es muss also falsch eingetragen worden sein.
    Ich vermute, dass der Betrag automatisch hinzugefügt wurde und mir nicht auffiel, anders kann ich es mir nicht erklären.

    Bei genauerer Betrachtung der Elster Protokolle wurde die selbe Summe bereits 2024 unter kl.6 zugeordnet, kann es hiermit zusammenhängen, dass der Beitrag fälschlicherweise übernommen und nicht angepasst wurde?
    Darf mir der Sachbearbeiter Informationen dazu per Telefon mitteilen?

    Ich würde mich über Ideen zum weiteren Vorgehen sehr freuen!

    #2
    Wenn Du die Steuererklärung mit Datenübernahme aus dem Vorjahr erstellst, dann musst Du natürlich prüfen, ob die übernommenen Daten noch aktuell sind. Du hättest also die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung 2024 in der Steuererklärung 2025 löschen sollen.

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Anwtwort!
      Ja natürlich, im Nachhinein ärgere ich mich sehr, dass Elster zu "leichtsinnig" verwendet wurde.
      Kennst du hierzu ein Formular zum widerrufen gesendeter Angaben?
      Die Erklärung wurde ja schon abgeschickt, leider konnte ich hierzu nichts finden :/

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        #4
        Man kann keine Erklärung widerrufen, sondern nur eine korrigierte übermitteln. Das ist aber reichlich sinnlos, wenn die Erklärung, wie offenbar hier, schon in Bearbeitung ist. Da muss man direkt mit dem FA kommunizieren.

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          #5
          Da ist sicher die Sonstige Nachricht an das Finanzamt geeignet.

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