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Verlustvortrag bei Verlusten aus Veräußerung ausländischer Aktien

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    Verlustvortrag bei Verlusten aus Veräußerung ausländischer Aktien

    Guten Tag zusammen,

    auch nach längerer Recherche hier im Forum und diversen Internetseiten bin ich leider nicht eindeutig fündig geworden obwohl mir die Frage recht simpel vorkam. Teils fand ich widersprüchliche Aussagen und oft ging es um inländische Aktiendepots mit Verlustbescheinigung (nicht zutreffend bei mir). Vielleicht denke ich zu kompliziert.

    Situation:
    • Meine Gesamteinkünfte (Einkommen Angestellter + inländische Kapitalerträge (ETF) + ausländische Kapitalerträge (Dividenden, Aktienverkäufe)) sind für 2025 positiv
    • Ich habe bei einem ausländischen Depot aus der Veräußerung ausländischer Aktien einen Verlust realisiert
    • Den besagten Verlust kann ich leider nicht mit entsprechenden Gewinnen aus anderen Aktien Verkäufen gegenrechnen, da nicht vorhanden
    • Anlage KAP (Zeile 19 und Zeile 23) ist entsprechend ausgefüllt
    • Die finale Steuerberechnung in Elster ist korrekt und weißt den Aktien-Verlustbetrag als "nicht ausgleichsfähige Verluste aus der Veräußerung von Aktien​" aus
    • Ich möchte den entstandenen Verlust aus dieser Veräußerung der ausländischen Aktien gerne vortragen um diesen mit (ggf anfallenden) Gewinnen aus Aktienverkäufen in 2026 gegenzurechnen. Voraussichtlich mit Gewinnen aus ausländischem Depot.
    Frage:
    1. Habe ich es bereits korrekt ausgefüllt damit das Finanzamt automatisch den Aktien-Verlust für die nächste Steuererklärung für das Folgejahr berücksichtigt oder sind weitere Angaben nötig?
    2. Muss ich zB in diesem Fall im Mantelbogen einen Haken bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" setzen damit es berücksichtigt wird? Oder ist dies nur zur setzten wenn die Gesamteinkünfte des kompletten Jahres 2025 negativ waren?

    Dankeschön und liebe Grüße!
    Martin

    #2
    Ich möchte den entstandenen Verlust aus dieser Veräußerung der ausländischen Aktien gerne vortragen
    Das macht das Finanzamt von Amtswegen, du bekommst einen Bescheid, der den Verlust feststellt, weitere Angaben sind nicht erforderlich.

    Das zusätzliche Häkchen im Hauptvordruck zur Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags muss m. E. nicht gesetzt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Das ist dann ja in der Tat unkompliziert. Vielen Dank für die äußerst schnelle und klare Antwort!

      Kommentar

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