Hallo,
2025 wurde ich durch meinen Arbeitgeber gekündigt. Dies führte zu einer Kündigungsschutzklage und letztlich zu einem gerichtlichen Vergleich, durch den ich eine Abfindung erhielt.
Die Abfindung ist in der Lohnsteuerbescheinigung korrekt in Zeile 10 ("Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, Entschädigungen (z.B. Abfindungen) [...]") ausgewiesen. In der Anlage N steht der Betrag dementsprechend in Zeile 17.
Mir stellt sich nun allerdings die Frage: Wo trage ich in Anlage N meine Anwaltskosten ein?
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße!
2025 wurde ich durch meinen Arbeitgeber gekündigt. Dies führte zu einer Kündigungsschutzklage und letztlich zu einem gerichtlichen Vergleich, durch den ich eine Abfindung erhielt.
Die Abfindung ist in der Lohnsteuerbescheinigung korrekt in Zeile 10 ("Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, Entschädigungen (z.B. Abfindungen) [...]") ausgewiesen. In der Anlage N steht der Betrag dementsprechend in Zeile 17.
Mir stellt sich nun allerdings die Frage: Wo trage ich in Anlage N meine Anwaltskosten ein?
- Gehören die Anwaltskosten zu den "Werbungskosten in Sonderfällen", Zeile 80 ("Werbungskosten zu Arbeitslohn für mehrere Jahre, Entschädigungen laut Zeile 17")?
- Oder gehören die Anwaltskosten zu den normalen Werbungskosten, also in Zeile 62/63?
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße!

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