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Belegabruf, es sind zu hohe Rentenbeträge im Formular angegeben

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    Belegabruf, es sind zu hohe Rentenbeträge im Formular angegeben

    Beim Anlegen der Steuererklärung für 2025 ist mir erfreulicherweise aufgefallen, dass der Belegabruf offensichtlich automatisch stattfindet.
    • Für die betriebliche Altersversorgung, die Pensionskasse und die Riesterzahlungen stimmen die eingetragenen Werte exakt so, wie sie in den Bescheinigungen für 2025 aufgeführt sind.
    • Für die Rentenzahlungen jedoch sind sowohl bei mir als auch bei meiner Frau um ca. 300 Euro höhere Werte im Formular eingetragen, als jeweils die Additionen von 12 Zahlungen der "Deutschen Post AG" auf unseren Konten ergibt.

    Übersehe ich hier etwas oder ist jemandem etwas über fehlerhafte Übertragungen bekannt?

    Und wäre es in Ordnung, das Feld mit den selbst ermittelten, geringeren Beträgen zu überschreiben und einen entsprechenden Vermerk im Mitteilungsfeld zu machen?

    Ich bedanke mich für eine Einschätzung!

    #2
    ... oder ist jemandem etwas über fehlerhafte Übertragungen bekannt?​
    Nein, es sind keine Fehler bekannt. Schau dir die Zahlen in der Anlage R genau an. Die Bruttorenten müssten übereinstimmen,

    der steuerpflichtige Rentenanteil steigt von Jahr zu Jahr, weil alle Rentenerhöhungen ab dem 2. Jahr nach Rentenbeginn zu 100% steuerpflichtig sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo MBPunkt ,

      höhere Werte im Formular eingetragen,
      Schau doch mal unter "Bescheinigungen verwalten" nach, was da drin steht, das sind ja die Daten, die die DRV ans FA gemeldet hat.
      Aber Vorsicht, hier werden, wie Charlie schon angedeutet hat, die Bruttowerte gemeldet, nicht das was du überwiesen kriegst.


      Gruß - Hans

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        #4
        Charlie24
        Hans53

        Ich danke euch für eure Antworten! Ich habe in der Zwischenzeit etwas recherchiert und meine, herausgefunden zu haben, dass der höhere Wert sich durch die steuerpflichtige Bruttorente erklärt, beispielsweise die abgezogenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung natürlich gar nicht auf meinem Netto-Konto landen. Ist das korrekt vermutet?
        Zuletzt geändert von MBPunkt; 13.04.2026, 19:09.

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          #5
          Ist das korrekt vermutet?
          Das vermutest du richtig ! Die Bruttorente kannst du der jährlichen Rentenanpassungsmitteilung entnehmen, die der Postrentendienst Ende Juni / Anfang Juli

          verschickt. Von der Bruttorente bleibt ein vom Jahr des Renteneintritts abhängiger Anteil steuerfrei, der im Jahr nach Renteneintritt ermittelt und festgeschrieben

          wird. Alle späteren Rentenerhöhungen sind zu 100% steuerpflichtig.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von MBPunkt Beitrag anzeigen
            Charlie24
            Hans53

            Ich danke euch für eure Antworten! Ich habe in der Zwischenzeit etwas recherchiert und meine, herausgefunden zu haben, dass der höhere Wert sich durch die steuerpflichtige Bruttorente erklärt, beispielsweise die abgezogenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung natürlich gar nicht auf meinem Netto-Konto landen. Ist das korrekt vermutet?
            Vollkommen richtig! Gemeldete Rente(Brutto)>>> minus SV-Beiträge ergibt >>>> deine Überweisung (Netto).

            Gruß - Hans

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