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Zweitwohnsitzsteuer absetzen

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    Zweitwohnsitzsteuer absetzen

    Hallo zusammen,

    meine Schwester hat zwei Wohnsitze. Wo bei Elster kann man die Zweitwohnsitzsteuer absetzen?

    Viele Grüße

    Julian Pähler

    #2
    Wo bei Elster kann man die Zweitwohnsitzsteuer absetzen?​
    Steuerberatung kannst du hier nicht erwarten. Wenn aus beruflichem Anlass eine doppelte Haushaltsführung begründet wurde,

    gibt es dafür die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Meine Schwester ist Lehrerin, fährt am Wochenende und in den Ferien ins Elternhaus, arbeitet definitiv an beiden Wohnorten: Kann sie dann die Anlage N - Doppelte Haushaltsführung ausfüllen?

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        #4
        Das ist nun keine Elster-Frage mehr. Da sollte sie mit dem steuerlichen Berater ihres Vertrauens klären, wo sich der Lebensmittelpunkt ist.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Danke, alles klar.

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            #6
            Ich empfehle dir/euch mal den sehr informativen Artikel im folgenden Link zu lesen: https://www.steuern.de/doppelte-haushaltsfuehrung

            Die wichtigsten Saetze daraus sind:

            "Voraussetzungen fuer die doppelte Haushaltsfuehrung im steuerlichen Sinn sind:
            • Sie haben einen eigenen (Haupt-)Hausstand (z. B. Haus/Wohnung, in dem Ihre Familie lebt).
            • Sie haben am Beschaeftigungsort (bzw. in dessen Naehe) eine Zweitwohnung.
            • Die doppelte Haushaltsfuehrung ist beruflich veranlasst."
            sowie

            " Was versteht man unter einem "eigenen Hausstand"?

            Einen eigenen Hausstand koennen verheiratete und alleinstehende (geschiedene, dauernd getrenntlebende) Arbeitnehmer:innen haben. Voraussetzung dafuer ist, dass ein:e Steuerpflichtige:r
            • eine den Lebensbeduerfnissen entsprechend eingerichtete komplette Wohnung hat,
            • diese Wohnung als Eigentuemer, Mieter oder Untermieter nutzen kann,
            • einen eigenstaendigen Haushalt fuehrt,
            • die Wohnung den Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers/Betriebsinhabers darstellt. Nicht ausreichend ist es, wenn die Wohnung nur gelegentlich zu Besuchszwecken oder fuer Urlaubsaufenthalte bereitgehalten wird."
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Vielen Dank!

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                #8
                Kleine Störung noch mal: Ich finde bei ELSTER partout nicht den Bereich zur doppelten Haushaltsführung. Ich gehe immer wieder die Anlage N durch und finde da nichts. Wo finde ich den Bereich "Anlage N - Doppelte Haushaltsführung" bei ELSTER?

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                  #9
                  Wo finde ich den Bereich "Anlage N - Doppelte Haushaltsführung" bei ELSTER?
                  Das ist inzwischen eine eigene Anlage, die du dem Entwurf extra hinzufügen musst.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hallo,

                    über die Schalfläsche "Anlagen hinzufügen" kannst du die seperate "Anlage N-doppelte Haushaltsführung" deiner Erklärung hinzufügen.

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