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Anlage V, meine vermietete ETW wird angeblich auch als Ferienwohnung genutzt

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    Anlage V, meine vermietete ETW wird angeblich auch als Ferienwohnung genutzt

    Ich habe zwar hier im Forum die Suchfunktion genutzt, für mein Problem aber keine rechte Lösung gefunden.

    Anlage V, unter "Allgemeine Angaben" wird reklamiert:

    Es wurde angegeben, dass das Objekt ganz oder teilweise als Ferienwohnung genutzt wurde, die Fläche des als Ferienwohnung genutzten Wohnraums wurde jedoch nicht angegeben oder umgekehrt (1. Anlage V)

    Ich habe jedoch nichts dergleichen angegeben. Und bei "als Ferienwohnung genutzt" steht definitiv ein "Nein".

    Vor allem geht es auch nicht weiter. Bei anderen Fehlern kommt ja immerhin die Option "später korrigieren", hier jedoch nicht.

    Wo ist wohl die Quelle dieser Fehlermeldung? Und ich muss doch wohl hoffentlich nicht die Anlage V löschen und neu anlegen, mit den ganzen übernommen Werten aus dem Vorjahr?


    #2
    Wo ist wohl die Quelle dieser Fehlermeldung?
    Hast du bei der Wohnfläche für die Ferienwohnung eventuell 0 eingetragen ? Das Feld muss leer bleiben !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Charlie24, ... ich danke dir ganz, ganz herzlich! DA muss man erst einmal drauf kommen. Nun geht's auch weiter. Eine 0 ist eben nicht Nichts.

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