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    Anlage S richtig ausfüllen

    Ich habe im vergangenen Jahr 3 freiberufliche Tätigkeiten ausgeübt. (1 davon in dem Jahr auch aufgegeben). Nun will ich den Gewinn eintragen, es sind aber nur 2 Zeilen zum Ausfüllen vorhanden. Es gibt auch keine Möglichkeit, eine Spalte hinzuzufügen. Ich habe keine Ahnung wie ich jetzt 3 Tätigkeiten auflisten kann.

    Bei dem Punkt nebenberufliche Tätigkeiten gibt es ein ein Hauptfeld, in welches die Tätigkeit eingetragen werden soll und darunter gibt es einen Abschnitt, in den weitere Nebentätigkeiten eingetragen werden sollen. Mit der Frage, "ob als steuerfrei behandelt" . Im ersten Feld habe ich die Übungsleiterpauschale eingetragen. In den anderen Felden würde ich nichts eintragen. Damit steht aber dort der Bruttoverdienst und nicht der übermittelte Gewinn da. Ist das so richtig??

    Ich hoffe, es ist einigermaßen nachvollziehbar....



    #2
    Nun will ich den Gewinn eintragen, es sind aber nur 2 Zeilen zum Ausfüllen vorhanden. Es gibt auch keine Möglichkeit, eine Spalte hinzuzufügen
    Oben lassen sich zwar nur 2 Tätigkeiten einzeln erfassen, aber es gibt doch weiter unten noch die Zeile 21 - Gewinn aus allen weiteren Tätigkeiten
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort! Ich hatte dieses Feld bemerkt, war mir aber nicht sicher, ob der Eintrag hier richtig ist.

      Nochmal zu meiner 2. Frage: bezieht sich "als steuerfrei behandelt" nur auf eine Übungsleiterpauschale oder auf den Betrag, der als Differenz bei der EÜR zwischen Brutto-/Nettoverdienst ermittelt wurde (also dann im Anschluss den reinen Gewinn eintragen)?

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        #4
        Es geht auf Seite 5 um ganz oder teilweise steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten nach § 3 Nr. 12, 26, 26a und / oder 26b EStG,

        Übungsleiter fällt auch darunter, da kannst du bekanntlich maximal 3.000 € als steuerfrei behandeln.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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