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KFZ-Haftpflichtversicherung

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    KFZ-Haftpflichtversicherung

    Hallo,
    habe von der KI erfahren, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung n i c h t in die Anlage Vorsorgeaufwendugnen gehört, sondern in die die Anlage S (=Sonderausgaben); finde dort jedoch kein Feld um diese Versicherung dort einzutragen (nurKirchensteuer, renten usw.). Gehört die KFZ-Steuer somit doch in die Analge Vorsorgeaufwendungen ? Ein Danke im voraus

    #2
    Kfz-Steuer kann man nicht von der Steuer absetzen

    Haftpflicht ginge, hilft aber i.d.R. nix, weil die Versicherungshöchstbeträge normalerweise schon ausgeschöpft sind. Wäre jedenfalls Sonderausgaben (aber nicht Anlage S, die ist für selbstständige Einkünfte).

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      #3
      Ergo: Haftpflichtversicherungen gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand, wo sie ja auch explizit abgefragt werden.

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        #4
        ... und ich verschieb die Frage mal nach Allgemein und Projekt. Im Forum selbst kann man keine Versicherungen eintragen (bzw. es macht wenig Sinn )

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          #5
          Haftpflichtversicherungen gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand, wo sie ja auch explizit abgefragt werden.
          Bei einem PKW im Betriebsvermögen könnten die Kosten der Haftpflichtversicherung allerdings in die Gewinnermittlung (EÜR) gehören.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Bei einem PKW im Betriebsvermögen könnten die Kosten der Haftpflichtversicherung allerdings in die Gewinnermittlung (EÜR) gehören.
            Stimmt. Und die geht ja dann ggf. tatsächlich in die Anlage S ein

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

              Stimmt. Und die geht ja dann ggf. tatsächlich in die Anlage S ein
              Wobei entgegen der Behauptung im ersten Beitrag die Anlage S jedoch nicht für Sonderausgaben steht.

              Ich habe den Eindruck, wir erleben mit Nutzern der KI gerade die Analogie zu Autofahrern, die im Fluss landen, weil das Navi nicht gesagt hat, dass man erst warten muss, bis die Fähre auf der eigenen Seite ist.

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                #8
                Zitat von multi Beitrag anzeigen
                Ich habe den Eindruck, wir erleben mit Nutzern der KI gerade die Analogie zu Autofahrern, die im Fluss landen, weil das Navi nicht gesagt hat, dass man erst warten muss, bis die Fähre auf der eigenen Seite ist.
                Nachdem ich am 1. August noch nicht mit der 2024er Erklärung fertig war und mir auch nicht so sicher war, wie die Finanzämter inzwischen entscheiden bei geringfügigen Verspätungen, hab ich mal ChatGPT gefragt. Ein Ausschnitt aus dem Dialog:

                Zitat von ChatGPT
                ... Für die Einkommensteuererklärung 2024 gilt (ohne Steuerberater):
                • 31. Juli 2025 (also nicht gestern) ...

                Zitat von L. E. Fant
                ... ​Eins aber noch: heute ist der 1. August. Also war gestern der 31. Juli
                Zitat von ChatGPT
                Touché – stimmt absolut, gestern war der 31. Juli!
                Aber: Die Steuererklärung für 2024 ist erst am 31. Juli 2025 fällig. Die für 2023 wäre gestern fällig gewesen​ ...
                Zitat von L. E. Fant
                Gestern war der 31. Juli 2025, die Steuererklärung für 2023 war vor einem Jahr fällig
                Zitat von ChatGPT
                Du hast völlig recht!
                • Heute = 1. August 2025
                • 31. Juli 2025 = gestern
                • Das war die Frist für die Steuererklärung 2024 (ohne Berater)!

                Also alles korrekt: Du bist jetzt einen Tag über der Frist für 2024 ...

                Sehr putzig. Dabei ging's noch nichtmal um steuerrechtliche Fragen, sondern eher um kalendarische .

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                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Sehr putzig.
                  Es entspricht auch meiner Erfahrung, dass KI wohlklingend den größten Blödsinn erzählen kann, bis hin dazu, dass aus einem Gesetz auf §x Absatz 5 verwiesen wird, wo es nur drei Absätze gibt, bis hin zu offenbar erfundenen Aktenzeichen von nicht existierenden Urteilen.

                  Wenn man erkennt, dass die KI einen vom Pferd erzählt und das der KI auch sagt, knickt sie schnell ein und gibt sich ab dann auch anscheinend Mühe, und ab dann liefert sie auch sinnvollen Output.
                  Für Sachverhalte, von denen ich keine Ahnung habe, vermeide ich daher KI, ansonsten taugt sie als guter Sparringspartner, um einen Sachverhalt wasserdicht zu bekommen.

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