Hallo, beim EÜR gibt es den Punkt An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer. Wenn ich dort einen Negativbetrag eingeben, kommt eine Fehlermeldung. Ich habe eine (geringfügige) Rückerstattung erhalten, für die ich nicht weiß, wo ich diese eintragen soll. Wenn ich es positiv eintrage, erscheint bei der Gewinnermittlung logischerweise eine Abweichung, die doppelt so groß ist. Also: Ich suche das Feld für eine rückerstattete USt. Danke.
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Keine Ankündigung bisher.
EÜR Feld für Rückerstattung
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Bei einer Rückerstattung kommt der Betrag ohne Vorzeichen in die Zeile 18 der EÜR und nicht in die Zeile 58.Also: Ich suche das Feld für eine rückerstattete USt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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