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Differenz zwischen abgebuchten Vorauszahlungen (März)

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    Differenz zwischen abgebuchten Vorauszahlungen (März)

    Hallo zusammen,
    ​ich habe eine Frage zur Verrechnung von Vorauszahlungen. ​Mir liegt nun der Steuerbescheid für 2025 vor, in dem auch die Vorauszahlungen für 2026 neu festgesetzt wurden. Dabei ist mir Folgendes aufgefallen: ​Die im aktuellen Bescheid festgesetzten vierteljährlichen Beträge sind niedriger als die Vorauszahlung, die das Finanzamt bereits im März 2026 von meinem Konto abgebucht hat (basierend auf einem früheren Vorauszahlungsbescheid aus dem letzten Jahr).
    Meine Fragen: ​Wird der im März zu viel gezahlte Differenzbetrag automatisch mit den kommenden Terminen verrechnet oder erstattet? ​Muss ich hierfür selbst aktiv werden (z. B. einen Antrag auf Anpassung/Erstattung stellen), oder erfolgt die Korrektur durch die neue Festsetzung systemseitig von allein?
    Ich konnte den neuen Steuerbescheid für Vorauszahlungen 2026 bei Elster einsehen. Warte noch auf den postalischen Bescheid.
    ​Vielen Dank für eure Hilfe!​​

    #2
    Bei der Festsetzung der Vorauszahlungen wurde bereits berücksichtigt, dass für das 1. Quartal noch eine relativ hohe Vorauszahlung bestanden hat. Meiner Meinung nach müsste auch eine Berechnung der Vorauszahlung im Bescheid enthalten sein.
    Alle Vorauszahlungen werden am Ende im Einkommensteuerbescheid für 2026 angerechnet.

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      #3
      Eigentlich ist das keine Frage zu Mein Elster. Ich verschieb sie nach Allgemein und Projekt.

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        #4
        ​Wird der im März zu viel gezahlte Differenzbetrag automatisch mit den kommenden Terminen verrechnet oder erstattet?
        Da ist m. E. nichts zu veranlassen. Die geleistete Vorauszahlung im März sollte bei der Bemessung der restlichen Vorauszahlungen für 2026

        berücksichtigt worden sein. Warte mal auf den schriftlichen Bescheid, da müsste das ablesbar sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank für eure bisherigen Antworten!

          ​Ich habe jetzt noch einmal genau nachgesehen: In meinem Elster-Postfach steht lediglich die Angabe 'vierteljährlich'. Dort sind die konkreten Daten (wie der 10.03.) nicht explizit aufgeführt, was mich verunsichert hat. In meinem schriftlichen Bescheid vom letzten Jahr standen diese Termine nämlich noch einzeln drin.

          ​Da der Termin im März ja schon vorbei ist und die Abbuchung auf Basis der alten (höheren) Werte erfolgte, frage ich mich nun, wie das Finanzamt diese Differenz normalerweise handhabt.
          Ich warte dann mal auf den postalische Bescheid.

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            #6
            Da der Termin im März ja schon vorbei ist und die Abbuchung auf Basis der alten (höheren) Werte erfolgte, frage ich mich nun, wie das Finanzamt diese Differenz normalerweise handhabt.
            Wie aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich ist, wurde die geleistete Märzvorauszahlung bei uns abgezogen und der Rest gleichmäßig auf die 3 Quartale verteilt.

            Ich weiß zwar nicht, ob in jedem Bundesland genauso verfahren wird, aber eigentlich dürfte es diesbezüglich keine Unterschiede geben.

            VZ_2026.jpg
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Vielleicht kommt die Verrechnung für den Juni. März ist ja schon abgezogen. Abwarten. Ich melde mich, wenn ich per Post den "regulären" Bescheid bekomme.

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                #8
                Vielleicht kommt die Verrechnung für den Juni. März ist ja schon abgezogen.
                Ich glaube, du hast meine Tabelle doch nicht ganz verstanden. Auch bei uns war die Märzvorauszahlung bereits abgebucht, der Bescheid ist vom April.

                Es wurde zunächst ein Jahresvorauszahlungsbetrag 2026 berechnet. Davon wurde die bereits geleistete Märzvorauszahlung abgezogen, so dass

                ein Restbetrag für 2026 verbleibt, der gleichmäßig auf die nächsten 3 Quartale aufgeteilt wurde.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  ​"Ah, danke für die Aufklärung! Das erklärt den Unterschied. Ich dachte zuerst, dein Screenshot bezog sich auf die Festsetzung vom Jahresanfang. ​Da mein neuer Bescheid ja jetzt auch im April erstellt wurde, werde ich dann wohl demnächst postalisch genau so eine detaillierte Tabelle bekommen wie du. Dann wird dort sicher auch die zu viel gezahlte Summe aus dem März mit dem neuen Wert verrechnet sein.
                  ​Ich warte jetzt einfach mal den Brief ab, dann habe ich es schwarz auf weiß. Danke für die Hilfe!"

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                    #10
                    ​Ich wollte ein kurzes Update zu meinem Fall geben: Nachdem ich hier im Forum über die Differenzen bei meinen Vorauszahlungen (Bescheid 2026 vs. Abbuchung im März) berichtet hatte, gibt es nun Neuigkeiten.
                    ​Ich habe jetzt einen Brief vom Finanzamt erhalten, ohne dass ich dort selbst noch einmal aktiv werden musste. Die Vorauszahlungen wurden korrigiert und für den Termin im Juni bereits nach unten angepasst.

                    Grüße

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                      #11
                      Zitat von funny Beitrag anzeigen
                      Die Vorauszahlungen wurden korrigiert und für den Termin im Juni bereits nach unten angepasst.
                      Das hattest Du ja in der Ausgangsfrage schon mitgeteilt:

                      Zitat von funny Beitrag anzeigen
                      Die im aktuellen Bescheid festgesetzten vierteljährlichen Beträge sind niedriger als die Vorauszahlung, die das Finanzamt bereits im März 2026 von meinem Konto abgebucht hat

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                        #12
                        Was meinst du? Die Vorauszahlungen waren hier höher. Egal, jetzt ist alles in Ordnung.

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                          #13
                          Zitat von funny Beitrag anzeigen
                          Was meinst du?
                          Vernutlich wollte er darauf hinweisen, dass dir das Charlie24 schon in '#4 gesagt hat!

                          Gruß - Hans

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                            #14
                            Nein.

                            In der Ausgangsfrage ging es um einen 'Steuerbescheid für 2025'. Eine Berechnung der Vorauszahlungen sollte dort enthalten gewesen sein.

                            Ich hab darauf in meiner Antwort + 2 schon hingewiesen. Außerdem darauf, dass die Vorauszahlungen für vergangene Zeiträume schon berücksichtigt worden sind.

                            Nun gibt es einen 'Brief vom Finanzamt', in dem die niedrigeren Vorauszahlungen 'korrigiert' wurden. Eine Änderung der Vorauszahlungen sollte ja mit Bescheid erfolgen.

                            In # 12 wird allerdings der Eindruck erweckt, als wären die Vorauszahlungen seit der Festsetzung bereits ein zweites Mal herabgesetzt worden.

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