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Anzeige eines Erwerbs von Todes wegen - bisher keine Reaktion vom Finanzamt

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    Anzeige eines Erwerbs von Todes wegen - bisher keine Reaktion vom Finanzamt

    Hallo,
    nach einer Mini-Erbschaft (von meinem verstorbenen Bruder) übermittelte ich meinem Finanzamt im Februar per Elster eine "Anzeige eines Erwerbes von Todes wegen". Bisher kam da keine Rückmeldung.
    Kann ich davon ausgehen, das sich "der Fall" damit für mich und das Finanzamt erledigt hat? Oder kommt da in der Regel irgendeine Bestätigung etc.?
    Vielen Dank!

    #2
    Hallo,

    Eingangsbestätigungen hatte ich in solchen Fällen noch nie. Wenn dann kommt eine Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung. Ich kann aber nur für NRW sprechen, speziell für den Regierungsbezirk Arnsberg.

    Wenn du mit Mini-Erbschaft einen Betrag deutlich unter 20.000 Euro meinst dann kommt da aber wahrscheinlich gar nichts mehr. Je nach Betrag kann man sich imho sogar die Anzeige sparen (das Finanzamt will sicher nicht wissen, dass jemand 500 Euro geerbt hat).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Ich kann mich dunkel erinnern, dass ich nach so einer Anzeige nach mehreren Monaten eine Kurzmitteilung erhalten habe, in der stand nur,

      dass keine Erbschaftsteuer anfällt. Das war in Bayern, liegt aber schon mehr als 10 Jahre zurück. Ansonsten erhält man ein Ermittlungskennzeichen

      mitgeteilt, unter dem man die Erbschaftsteuererklärung einreichen kann bzw. muss.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        In unserem Fall beim Tode meines Vaters in S-H vor einiger Zeit habe ich nach der Anzeige auch keine Bestaetigung erhalten. Waere zwar nett gewesen, aber warum auch? Es ist ja nur eine Anzeige - und sollte das Finanzamt was wissen wollen, dann werden die sich schon melden, denn sie werden i.d.R. auch von der Bank des/der Verstorbenen ueber den Todesfall informiert. Die Erbschaft belief sich in unserem Fall auf ca. 150 TEUR und Alleinerbin durch sog. Berliner Testatment war die Ehefrau.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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