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Anlage energetische Maßnahmen" (§ 35c EStG)- Eigentum mit nicht verheirateten Partner

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    Anlage energetische Maßnahmen" (§ 35c EStG)- Eigentum mit nicht verheirateten Partner

    Liebe Elster-Forum-Mitglieder,

    mein Partner und ich haben vor zwei Jahren ein altes Haus gekauft und haben letztes Jahr eine energetische Maßnahme durchführen lassen - nämlich eine neue Haustür einbauen lassen. Wir sind beide Eigentümer zu jeweils 1/2 Anteilen.

    Nun bin ich als Laie mit dem Ausfüllen der Anlage ehrlicherweise leicht überfragt, daher benötige ich Hilfe:

    1. Gebe ich den vollen Rechnungsbetrag ein oder "kürze" ich diesen bereits um die Hälfte für meine Anteil?
    2. Unter dem Punkt 4 - Angaben zu Miteigentumsanteilen - Gebe ich dort dann meine 50% an und den Namen von meinem Partner inkl. den restlichen Angaben?

    Vielen Dank vorab für die Unterstützung!

    Viele Grüße
    Lara


    #2
    Die amtliche Anleitung enthält zu eurer Fallgestaltung umfangreiche Ausführungen, die du selbst lesen musst.

    Nach meiner persönlichen Meinung handelt es sich um einen Fall von geringer Bedeutung, aber das musst du

    mit eurem Finanzamt klären.

    Miteigentum_energetische_Maßnahmen.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für Ausführung. Ich vermute auch, dass es bei uns um ein Fall von geringer Bedeutung ist. Mein Partner hatte mal einen Wisch auszufüllen bzgl. der Grundstücksgemeinschaft, bei denen er paar Fragen beantworten musste, aber seit dem haben wir nichts mehr dazu vom Finanzamt gehört. Ich frage aber sicherheitshalber dort nochmal nach.

      Die Kosten für die energetische Maßnahme werde ich allerdings direkt nur für meinen Anteil ausweisen, oder?

      Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.

      Viele Grüße
      Lara

      Kommentar


        #4
        Die Kosten für die energetische Maßnahme werde ich allerdings direkt nur für meinen Anteil ausweisen, oder?
        Das glaube ich jetzt nicht. Ich habe zwar nur diesen Teil der amtlichen Anleitung gelesen, nachdem aber der Miteigentumsanteil in Prozent abgefragt wird,

        würde ich stark annehmen, dass das Finanzamt die Aufteilung selbst vornimmt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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