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Abschreibungen von Werkzeugen

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    Abschreibungen von Werkzeugen

    Hallo zusammen,
    Ich führe jetzt das zweite Jahr ein Kleingewerbe und habe 2025 für 2100 Euro diverses Werkzeug gekauft.
    Wo in welche Zeile und wie , Gesamtbetrag oder jedes einzeln, wird das eingetragen?
    Wen mit dem Gesamtbetrag ( 2100.- ) wie funktioniert das mit der Abschreibungsgrenze von 952 Euro?

    Bitte um Erklärung
    Danke Gruß, Alfons

    #2
    Die Frage betrifft vorrangig Steuerrecht. Es muss nämlich vorab die Frage geklärt werden, ob du deine diversen Werkzeuge auch

    alle als GWG behandeln willst. Von den Nettoanschaffungskosten dürften die ja einzeln jeweils unter 800 € netto gelegen haben.

    Die Zeile 36 der EÜR unterstützt den Mehrfachzeilenindex, eine Einzelerfassung ist über +Weitere Daten hinzufügen möglich

    und auch sinnvoll.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für Deine schnelle Antwort,

      Meine Werkzeuge sind meistens Elektro Kleingeräte wie Handkreissäge, Fräse, Mörtelrührer u.s.w. da wäre doch GWG sinnvoll, oder?
      Keines der Werkzeuge übersteigt 800 Euro.

      Freundlich grüßt
      Gruni50

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        #4
        ... da wäre doch GWG sinnvoll, oder?
        Das musst du selbst entscheiden und zwar anhand der Höhe deines Gewinns und deiner Steuerbelastung aus diesem Gewinn.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Mein Gewinn ist überschaubar und somit die Steuerbelastung auch.

          Danke nochmal für die gute und schnelle Beratung

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            #6
            #4: Wenn man die GwGs zwecks Vermeidung von Verlusten über mehrere Jahre abschreibt, ist man zumindest bei bilanzierenden Unternehmen wohl zunächst mal an diese Methode gebunden. Man kann die Abschreibungsmethoden also nicht ständig zur Ergebnissteuerung ändern (Bilanzkontiniität).

            Inwieweit solche Prinzipien auch für die EÜR gelten, konnte ich bisher nicht ausfindig machen.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              Inwieweit solche Prinzipien auch für die EÜR gelten, konnte ich bisher nicht ausfindig machen.
              Da kannst du jedes Jahr neu überlegen, ob du bei der Neuanschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten

              unterhalb der GWG-Grenze diese als GWG behandelst oder sie über die gewöhnliche Nutzungsdauer abschreibst. GWG unter 250 € netto

              darfst du auch im Aufwand buchen. Eine Alternative wäre dann noch die Bildung eines Sammelpostens.

              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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