In welches Formular trägt man die Kosten für Haus und Grundstücksübergabe ein? Notarkosten, Beratung zur Übergabe, Grundbucheintrag, Amtsgericht?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Haus und Grundstücksübergabe
Einklappen
X
-
Bei einer Schenkung wahrscheinlich in die Schenkungssteuererklärung, einkommensteuerlich fällt mir da auf Anhieb nichts ein.
Bei einem entgeltlichen Erwerb sind das Anschaffungsnebenkosten, die, soweit sie auf Gebäude entfallen, in die BMG für die
Gebäude-AfA eingerechnet werden. Sofort absetzbare Werbungskosten sind das auch bei Vermietung nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

Kommentar