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Haus und Grundstücksübergabe

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    Haus und Grundstücksübergabe

    In welches Formular trägt man die Kosten für Haus und Grundstücksübergabe ein? Notarkosten, Beratung zur Übergabe, Grundbucheintrag, Amtsgericht?

    #2
    Bei einer Schenkung wahrscheinlich in die Schenkungssteuererklärung, einkommensteuerlich fällt mir da auf Anhieb nichts ein.

    Bei einem entgeltlichen Erwerb sind das Anschaffungsnebenkosten, die, soweit sie auf Gebäude entfallen, in die BMG für die

    Gebäude-AfA eingerechnet werden. Sofort absetzbare Werbungskosten sind das auch bei Vermietung nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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