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Minderung durch "erstattete Kirchensteuer"

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    Minderung durch "erstattete Kirchensteuer"

    Hallo zusammen,

    ich hab kürzlich meinen vorläufigen Bescheid zur Einkommenssteuer 2025 durch die Sachbearbeiterin erhalten.

    Unter dem Punkt ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben tritt nun ab erstattete Kirchensteuer mit -280€ auf.
    Mir ist gänzlich unklar, woher diese Minderung kommt, bei der vorläufigen automatischen Berechnung durch MeinElster stand dort 0€.

    Die Erläuterung ist für mich ebenfalls nicht aussagekräftig.
    Ihre im Kalenderjahr erstattete Kirchensteuer beträgt nach den vorliegenden
    Informationen 280 EUR. Diesen Betrag habe ich bei der Berechnung des
    Sonderausgabenabzugsbetrages berücksichtigt.​
    Unter welchen Umständen kann diese Minderung auftreten? Ist dies für mich irgendwie einsehbar?
    Der Betrag müsste ja irgendwo dokumentiert sein.

    Vielen Dank.

    Schönen Tag
    Jim

    #2
    Mir ist gänzlich unklar, woher diese Minderung kommt, bei der vorläufigen automatischen Berechnung durch MeinElster stand dort 0€.​
    Eine Kirchensteuererstattung, die man im Jahr 2025 für das Jahr 2024 oder für frühere Jahre erhalten hat, muss man schon selbst erfassen,

    woher soll der Wert sonst kommen ?, Du wirst deine letzten Steuerbescheide durchsehen müssen, da werden die 280 € schon zu finden sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank dir.
      Habe nachgesehen, tatsächlich wurde das die letzten Jahre immer kommentarlos und ohne Hinweis vom FA korrigiert.

      Als Laie ist das nicht zwingend selbsterklärend, dass sich die abzugsfähigen Sonderausgaben mindern, wenn ausschließlich die zu viel einbehaltene Kirchensteuer vom Vorjahr erstattet wird.

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        #4
        Hallo Jimmy33 ,

        Kirchensteuer erscheint halt manchmal etwas kompliziert, da es die vom Lohn einbehaltene KiSt gibt.
        Dann gibt es noch die aus dem Vorjahr erstattete oder nachgezahlte KiSt.
        Manchmal gibt es sogar noch KiSt-Vorauszahlungen und zu allem Übel können noch,
        aus Kapitalerträgen gezahlte Kirchensteuerbeträge dazukommen, erscheint erstmal verwirrend.
        Aber man muss sich halt mal damit befassen und wenn man dann mal die Zusammenhänge kennt, ist das ja gar nicht so unlogisch.

        Gruß - Hans

        Kommentar


          #5
          Zitat von Jimmy33 Beitrag anzeigen
          Als Laie ist das nicht zwingend selbsterklärend, dass sich die abzugsfähigen Sonderausgaben mindern, wenn ausschließlich die zu viel einbehaltene Kirchensteuer vom Vorjahr erstattet wird.
          Warum würde sonst nach der erstatteten Kirchensteuer gefragt werden? Im übrigen wurde die zu viel einbehaltene Kirchensteuer ja auch als Sonderausgabe anerkannt.

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            #6
            Habe nachgesehen, tatsächlich wurde das die letzten Jahre immer kommentarlos und ohne Hinweis vom FA korrigiert.​
            Was aber auch einem Laien im Bescheiddatenvergleich hätte auffallen müssen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Grundsätzlich gehe ich davon aus dass mich das zuständige FA nicht über den Tisch zieht,

              Sprich in der Vergangenheit habe ich den Bescheiddatenvergleich nur überflogen, eine Abweichung der Erstattung um 100€ zur Kenntnis genommen.
              Da ich aber davon ausgehe, dass es seine Richtigkeit hat, ist mir meine Zeit oft zu schade das nachzuvollziehen. Vielleicht spielt dabei auch die Relation der Abweichung zur Gesamtsumme der Erstattung eine Rolle.

              Das ist eine persönliche Abwägung und kann man kritisieren ja. Da stehe ich absolut drüber und habe kein Problem damit,

              Schönes Wochenende

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