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Laufende Beiträge für private Altersvorsorge steuerlich absetzbar?

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    Laufende Beiträge für private Altersvorsorge steuerlich absetzbar?

    Hallo liebe Leute,

    ich bin aktuell in DE angestellt & wohnhaft und zahle seit 2020 jährlich einen bestimmten Beitrag in eine private, sogenannte gebundene Vorsorge in einem anderen Land ein, in dem ich für manche Jahre berufstätig war. Der kumulierte Betrag wird mir erst um den Renteneintritt ausgezahlt und dann wird logischerweise dieser Betrag auch besteuert.
    • Kann ich aktuell bei meiner ESt 1 A diese Art von Vorsorgeaufwendungen vollständig angeben?
    • Gilt der Höchstbetrag von €1.900?
    • In welchem Feld in MeinElster trage ich die Beitrage ein? Es müsste in Anlage N sein, richtig?

    Danke euch

    #2
    Aus der Eingabehilfe von Mein Elster zur Anlage Vorsorgeaufwand:

    Zu den Beiträgen zur Altersvorsorge (Zeile 4 bis 10) gehören in der Regel die Beiträge
    • zu gesetzlichen Rentenversicherungen (hierzu gehört bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch der Arbeitgeberanteil),
    • zur landwirtschaftlichen Alterskasse (hierzu gehört bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch der Arbeitgeberanteil),
    • zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Leistungen erbringen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbar sind - diese sind abschließend aufgeführt in der Anlage zum Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.Juni2020, BStBl I Seite617 - (hierzu gehört bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch der Arbeitgeberanteil),
    • zu zertifizierten Rentenverträgen (Verträge zu sogenannten Rürup‑Renten oder Basis‑Renten) und
    • zu ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungen.

    Für geleistete Altersvorsorgebeiträge (sogenannte Riester‑Rente) können Sie einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen. Fügen Sie hierzu bitte die Anlage AV bei. Weitere Einzelheiten können Sie der Anleitung zur Anlage AV entnehmen.

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      #3
      wo gebe ich an meine Metalldirektvesicherung bei Elster?

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        #4
        Da diese meines Wissens eine st+sv-freie Entgeltumwandlung darstellt, mutmaßlich gar nicht. Ob diese Einordnung wirklich so ist, ist eine steuerrechtliche Frage. Bei einigen bAV-Modellen gibt es ja auch die Möglichkeit, diese als betrieblichen Riester laufen zu lassen.

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