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Reverse-Charge innerhalb der EU

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    Reverse-Charge innerhalb der EU

    Hallo zusammen,

    ich sitze gerade an der Umsatzsteuererklärung 2025 und bin unsicher, wo ich einen steuerfreien Umsatz eintragen muss.

    Es geht um eine Rechnung an einen Kunden in Frankreich für eine IT-Leistung aus einem Softwarewartungsvertrag. Die Leistung wurde netto ohne deutsche Umsatzsteuer fakturiert (Reverse-Charge innerhalb der EU).

    In welcher Zeile bzw. unter welcher Kennzahl der Umsatzsteuererklärung 2025 muss dieser Umsatz eingetragen werden?

    Vielen Dank!​

    #2
    Es handelt sich hier nicht um einen steuerfreien Umsatz, sondern um einen nicht steuerbaren. Deshalb ist er in Zeile 74 auf Seite 9 der Erklärung einzutragen.

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      #3
      Und der Vollständigkeit halber: Das ist Kennziffer 721 (die bleibt immer gleich; Zeilen können sich von Jahr zu Jahr ändern).

      Und falls mal Rechnungen außerhalb der EU gehen (USA, Schweiz...): Das ist dann eine Zeile drunter (Kennziffer 205).

      elster339.png

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        #4
        Das ist Kennziffer 721 (die bleibt immer gleich; Zeilen können sich von Jahr zu Jahr ändern).​
        Die FA-Kennziffern sind allerdings in den meisten Formularen bei Mein ELSTER in den letzten Jahren entfernt worden. Zwar ärgerlich, aber das

        ist auch bei der Umsatzsteuerjahreserklärung so !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Naja, dann bleibt sicher wenigstens der Text ("Nicht steuerbare...") immer gleich (auch wenn sich mal die Zeilen ändern) - damit kann man die richtige Zeile auch finden.

          Das mit den Kennziffern ist wirklich ärgerlich, ja. Da haben sich die Programmierer vielleicht gedacht "damit verwirren wir Otto Normalsteuerzahler bloß"?!

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            #6
            Da haben sich die Programmierer vielleicht gedacht ...
            Ich glaube nicht, dass da überhaupt mitgedacht wurde. In der EÜR ist das auch so gemacht worden, obwohl man wissen könnte bzw. sogar wissen müsste,

            das die FA-Kennziffern in allen Buchhaltungsprogrammen nach wie vor verwendet werden, um die Betriebseinnahmen und -ausgaben sowie die Umsatzsteuer

            an die richtige Stelle der Formulare auszugeben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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